Bundestag beschließt Geas-Reform

27. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Berlin: Umstrittene Asylreform Beschlossen

() – Der Bundestag hat die umstrittene Geas-Reform beschlossen. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe erhielten am Freitag im Bundestag die nötigen Mehrheiten.

Die Reform beinhaltet Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, zur Erfassung von Schutzsuchenden und zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Zudem sollen Migranten in Drittstaaten geschickt und Asylverfahren dorthin verlagert werden können. Änderungen betreffen auch das Dublin-Verfahren, das die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Asylverfahren regelt. Ein neuer „Solidaritätsmechanismus“ soll sicherstellen, dass alle EU-Länder ihren Anteil an der Aufnahme von Geflüchteten leisten.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt, dass zusammen mit EU-Partnern Abschiebezentren, sogenannte Return Hubs, außerhalb der EU vorbereite. Diese sollen dazu dienen, Asylbewerber, die keinen Schutzstatus erhalten, direkt aus den Zentren in Drittstaaten abzuschieben. Dobrindt plant zudem die Einführung von Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht für Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder deren Verfahren nach den Dublin-Regeln in einem anderen Staat zuständig ist.

Gleichzeitig sollen Asylbewerber künftig schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Nach den neuen Gesetzentwürfen dürfen sie bereits nach drei Monaten Aufenthalt arbeiten, sofern sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Ausgenommen sind Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten und Dublin-Fälle.

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Scharfe Kritik an der Reform kommt von den Grünen, der Linken und den Kirchen. Sie warnen vor einer möglichen De-facto-Inhaftierung in den neuen Zentren, gerade bei Familien mit Kindern. Für diese soll die Aufenthaltspflicht den Vorhaben zufolge auf maximal sechs Monate begrenzt werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestagssitzung am 27.02.2026

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  • Bundestag hat Geas-Reform mit neuen Asylverfahren beschlossen
  • Einführung von Abschiebezentren (Return Hubs) außerhalb der EU
  • Asylbewerber dürfen nach drei Monaten Aufenthalt arbeiten, außer aus sicheren Herkunftsstaaten und Dublin-Fällen

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  • betrifft Migranten, Asylbewerber und EU-Länder
  • neue Regelungen gelten ab der Verabschiedung im Bundestag
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  • Einführung von Abschiebezentren in Drittstaaten
  • Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

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  • Vorbereitung von Abschiebezentren (Return Hubs) außerhalb der EU
  • Einführung von Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht für Asylbewerber
  • Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt nach drei Monaten Aufenthalt

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