Landauer Gericht spricht Angeklagten im Weingarten-Prozess frei
Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung im Weingarten-Prozess in Landau
Landau () – Im sogenannten Weingarten-Prozess hat das Landgericht Landau in der Pfalz den Angeklagten freigesprochen. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, die Tat sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen.
Es handelt sich um einen Nachfolgeprozess, nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres Freispruch-Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte.
Die Kammer wiederholte die aufwendige Beweisaufnahme über mehrere Wochen und kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte an den Ort einer vorangegangenen Auseinandersetzung zurückkehrte, um sein verlorengegangenes Handy zu suchen. Er habe sein Messer nur zur Abschreckung und zum eigenen Schutz mitgenommen, nachdem ein weiteres Aufeinandertreffen mit einem äußerst aggressiven Jugendlichen und dessen Gruppe bevorstand.
Erst als der spätere Getötete trotz des Messers wieder auf ihn einschlug, habe der Angeklagte es zur Abwehr des Angriffs genutzt.
Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass das Notwehrrecht grundsätzlich auch einen Messereinsatz gegen einen unbewaffneten Angreifer decken könne, wenn kein gleich sicheres Mittel zur endgültigen Abwehr des rechtswidrigen Angriffs zur Verfügung stehe. Der Angegriffene müsse sich nicht auf einen ungleichen Kampf mit unsicherem Ausgang einlassen.
Der kampferfahrene, aggressive Jugendliche habe den Angeklagten rechtswidrig mit Schlägen angegriffen, und dessen Reaktion sei durch das Notwehrrecht gedeckt und damit gerechtfertigt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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