Bundesrat stimmt für niedersächsischen Vorstoß gegen heimliche Nacktaufnahmen
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Veränderungen im Strafrecht Niedersachsen
Hannover () – Der Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen freigegeben. Das teilte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann mit.
Die Länderkammer beschloss einen entsprechenden Entschließungsantrag, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs anstoßen soll, um bestehende Lücken zu schließen.
Bisher sind heimliche Aufnahmen unbekleideter Personen nur strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem besonders geschützten Raum angefertigt werden. Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Saunen oder Sammelumkleiden waren davon oft nicht erfasst.
Die Initiative will auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren intimer Körperteile durch Kleidung hindurch unter Strafe stellen. Als Beispiele nannte das Ministerium Fälle aus Leipzig und Köln, die mangels Strafbarkeit eingestellt werden mussten.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre ein“, sagte Wahlmann.
Der Vorstoß sei ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, vor allem von Frauen. Mit dem Beschluss des Bundesrates liegt der Ball nun beim Bundestag, der das Strafgesetzbuch entsprechend ändern muss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen beschlossen
- Gesetzesänderung soll heimliche Aufnahmen in öffentlichen Bereichen wie Saunen erfassen
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- Betroffene: Frauen, besonders in öffentlichen Bereichen wie Saunen und Sammelumkleiden
- Geplante Änderung: Strafbarkeit heimlicher Aufnahmen, Frist liegt beim Bundestag zur gesetzgeberischen Umsetzung
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- Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen beschlossen
- Änderung des Strafgesetzbuchs zur Schließung bestehender Lücken angestoßen, insbesondere für Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen
- Unbefugtes Filmen oder Fotografieren intimer Körperteile durch Kleidung hindurch soll strafbar werden
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