Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage im Fall Fabian

9. März 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Gewaltsamer Todesfall in Güstrow

() – Im Fall des gewaltsamen Todes des achtjährigen Fabian aus hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Tatverdächtige erhoben. Der Vorwurf gegen die seit November in Untersuchungshaft befindliche Frau laute heimtückischer Mord, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Rostock der hinreichende Verdacht, dass sich die Angeschuldigte am Morgen des 10. Oktober 2025 zu der Wohnanschrift von Fabian begeben und den ihr gut bekannten achtjährigen Jungen unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben soll.

Anschließend soll sie mit dem Jungen in ihrem Kraftfahrzeug zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gefahren und gemeinsam mit ihm zu dem dort befindlichen, verdeckt liegenden Teich gelaufen sein, wo sie den Jungen, wie von ihr alleine geplant und durchgeführt, mittels mindestens sechs Messerstichen im Bereich des Oberkörpers getötet haben soll. Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll sie den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben. Es gilt auch nach der Anklageerhebung die Unschuldsvermutung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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  • Anklage gegen die Tatverdächtige wegen heimtückischen Mordes erhoben
  • Tatzeitpunkt am 10. Oktober 2025
  • Tatverdächtige soll den Jungen mit mindestens sechs Messerstichen getötet und den Leichnam anschließend angezündet haben

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene Person: achtjähriger Fabian aus Güstrow
  • Zielgruppe: Allgemeinheit
  • Zeitraum: AnklageDatum 10. Oktober 2025

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  • Vorwurf gegen die Tatverdächtige: heimtückischer Mord
  • Verdacht auf vorsätzliche Täuschung, um den Jungen aus dem Haus zu locken
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  • Anklage gegen die Tatverdächtige wegen heimtückischen Mordes erhoben
  • Verdacht der Tatplanung und Durchführung gegen die Angeschuldigte
  • Unschuldsvermutung bleibt auch nach Anklageerhebung bestehen

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