Streeck kritisiert Verkauf von Cannabissamen in Discountern
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Cannabisgesetz und Verkaufsproblematik in Deutschland
Berlin () – Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), kritisiert den Verkauf von Cannabissamen in mehr als 250 Discounter-Märkten.
„Wir haben mit dem Cannabisgesetz die Möglichkeit, dass Cannabissamen im Discounter verkauft werden können, neben ganz normalen Alltagsgegenständen“, sagte Streeck den Sendern RTL und ntv und dem „Stern“. Das sei rechtlich möglich, gut sei es aber nicht. Es vermittele den Eindruck, als ob es ganz normal wäre, Cannabis zu Hause anzubauen, und dadurch könnten auch Kinder und Jugendliche zu Cannabiskonsum kommen, „weil es einfach zu Hause steht und keiner hier den Konsum und den Anbau und die Ernte von Cannabis kontrolliert“.
Der CDU-Politiker sieht auch eine rechtliche Grauzone. „Es gibt keine Begrenzung für den Verkauf von Cannabissamen. Sehr wohl gibt es aber eine Begrenzung für den Anbau. Nicht mehr als drei Cannabispflanzen dürfen angebaut werden, und die, die Cannabispflanzen anbauen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie nicht mehr als drei Pflanzen züchten dürfen“, so Streeck. Dafür sei aber nicht der Discounter verantwortlich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hendrik Streeck (Archiv) |
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