NRW plant Reform von Brand- und Katastrophenschutz
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Katastrophenschutz und Brandschutz in NRW
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes beschlossen. Das Innenministerium teilte am Dienstag mit, das Gesetz aus dem Jahr 2016 solle an neue Herausforderungen wie Extremwetter und die Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe 2021 angepasst werden.
Ziel sei es, Strukturen zu optimieren und die Einsatzbereitschaft zu verbessern.
Im Bereich des Katastrophenschutzes sieht der Entwurf unter anderem die gesetzliche Verankerung einer zentralen Landesstelle und die Einrichtung eines Katastrophenschutzlagers vor. Kommunen sollen künftig Beginn und Ende eines Katastrophenfalls ausdrücklich feststellen und eigene Warnpläne erstellen.
Für neu gewählte Landräte und Bürgermeister wird eine Pflichtfortbildung im Katastrophenschutz eingeführt.
Auch der Brandschutz wird reformiert. So sollen Verfahren für Gemeinden vereinfacht und die Regelungen für Werkfeuerwehren flexibler gestaltet werden.
Die Leitstellen im Land sollen digitalisiert und für eine gemeinsame Nutzung durch Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst geöffnet werden. Die Bedeutung des Ehrenamts als tragende Säule werde ausdrücklich gestärkt, so das Ministerium.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwehr-Auto (Archiv) |
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- Gesetzentwurf zur Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes beschlossen.
- Einführung von Pflichtfortbildungen im Katastrophenschutz für neu gewählte Landräte und Bürgermeister.
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: nordrhein-westfälische Landesregierung, Kommunen, neu gewählte Landräte und Bürgermeister
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- Gesetzentwurf zur Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes beschlossen
- Gesetzliche Verankerung einer zentralen Landesstelle und Katastrophenschutzlager
- Pflichtfortbildung für neu gewählte Landräte und Bürgermeister im Katastrophenschutz
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