Münchner zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt nach tödlichem Fußtritt

11. März 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Körperverletzung mit Todesfolge in München

() – Das Landgericht München I hat einen 31-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

Die 19. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Nina Prantl sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Rafal P. im September 2024 im Alten Botanischen Garten einen Mann mit einem Fußtritt gegen den Kopf getroffen hatte, woraufhin dieser starb.

Nach den Feststellungen des Gerichts war es zuvor zu einem nichtigen Streit gekommen.

Der spätere Geschädigte hatte der Gruppe des Angeklagten ein Feuerzeug geliehen und nach Tabak gefragt, was zu gegenseitigen Beleidigungen führte. Als der Geschädigte sein Handy zückte, um Fotos zu machen, trat der Angeklagte ihm aus Verärgerung mit einem sogenannten Snap-Kick gegen den Unterkiefer.

Das Gericht stellte klar, dass der Tritt nicht mit voller Wucht ausgeführt worden sei und der Angeklagte ohne Tötungsvorsatz gehandelt habe. Ein Überwachungsvideo war das zentrale Beweismittel.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Mord angeklagt, beantragte in der Verhandlung aber ebenfalls eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Gericht wertete die Tat als minder schweren Fall, da der Angeklagte geständig und in nicht vorbestraft sei. Zu seinen Lasten wurde das erhebliche Missverhältnis zwischen nichtigem Anlass und Tatfolge gewertet.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.

Die Untersuchungshaft wurde fortgesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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