Neue Runde im Cum-Ex-Fall um Hamburger Bankier Olearius

18. März 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: BGH-Urteil im Cum-Ex-Skandal

() – Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Bonner Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, müsse erneut geprüft werden, teilte der BGH am Mittwoch mit.

Der Angeklagte soll für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben, was der Warburg Bank ungerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von über 161 Millionen Euro verschafft habe. Das Landgericht hatte das Verfahren gegen den Angeklagten wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen, wurde abgelehnt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

Die neue Strafkammer muss nun prüfen, ob die Einziehung der Taterträge gegen den Angeklagten angeordnet werden kann. Das Urteil zur Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig (Urteil vom 18. März 2026 – 1 StR 97/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Christian Olearius, früherer Chef der Warburg Bank
  • Zielgruppen: Unternehmen im Finanzsektor, Steuerbehörden
  • Zeitraum: Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011; Urteil bis 18. März 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesgerichtshof hebt Urteil des Bonner Landgerichts teilweise auf
  • Angeklagter Christian Olearius soll unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben
  • Warburg Bank erhielt ungerechtfertigte Steuervorteile von über 161 Millionen Euro

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesgerichtshof hebt Urteil des Bonner Landgerichts teilweise auf.
  • Verfahren zur Einziehung von 40 Millionen Euro wird erneut geprüft.
  • Neue Strafkammer muss entscheiden, ob Einziehung der Taterträge angeordnet werden kann.

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