EuGH kippt Trassenpreisbremse

19. März 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: EU-Recht und Schienenpreise in Deutschland

() – Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof stellte am Donnerstag fest, dass die Vorschriften, die eine Berechnung der Entgelte mittels einer festen mathematischen Formel vorschreiben, die Unabhängigkeit der Geschäftsführung der Infrastrukturbetreiber beeinträchtigen.

Die Luxemburger Richter teilten mit, dass die Infrastrukturbetreiber über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfügen müssten, um ihre Geschäftsführung unabhängig ausüben zu können. Die deutsche Regelung lasse den Betreibern jedoch keinen ausreichenden Spielraum. Diese Einschränkung widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.

Der Gerichtshof lehnte zudem den Antrag der Bundesnetzagentur ab, die Wirkungen des Urteils zeitlich zu beschränken. Die Bundesnetzagentur hatte argumentiert, dass eine rückwirkende Anwendung des Urteils zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen führen könnte.

Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) erwartet nach dem Urteil Mehrkosten in Milliardenhöhe. Er forderte vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. „Nun ist es am Bund, die Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen, die durch die Europarechtswidrigkeit der vom Bund geregelten Trassenpreisbremse entstanden ist“, sagte Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN). Der SPNV sei wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in . „Die Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen fahren zunächst unverändert weiter, denn Millionen Fahrgäste täglich verlassen sich darauf.“

Siehe auch:  Bundesregierung legt Sechs-Punkte-Plan gegen Wachstumskrise vor

Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich derweil zurückhaltend. „Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des BMV Rechtssicherheit und wird bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen“, sagte ein Sprecher. Damit biete sich nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene. „Das BMV befindet sich intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform und wird zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Schienen (Archiv)

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  • Deutsche Regelung zum Preisdeckel für Schienennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht.
  • Infrastrukturbetreiber benötigen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte.
  • Bundesverband Schienennahverkehr erwartet Mehrkosten in Milliardenhöhe und fordert schnelle Lösung vom Bund.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • europäische Infrastrukturbetreiber, betroffen durch Einschränkung der Geschäftsführungsfreiheit
  • Bundesverband Schienennahverkehr (BSN), erwartet Mehrkosten in Milliardenhöhe
  • Bundesverkehrsministerium, plant zeitnahe Reform des Trassenpreissystems

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  • EuGH entscheidet, dass deutsche Preisdeckelregelung gegen EU-Recht verstößt
  • Unzureichender Spielraum für Infrastrukturbetreiber beeinträchtigt deren Unabhängigkeit
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesverband Schienennahverkehr fordert schnelle Lösung zur Schließung der Finanzierungslücke.
  • Bundesverkehrsministerium prüft Reform des Trassenpreissystems und plant Kontakt zu betroffenen Stakeholdern.
  • Infrastructure operators must have more flexibility in calculating fees according to EU law.

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