Mindesthaftzeit für Ex-Pfleger Niels H. auf 28 Jahre festgesetzt

23. März 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Haftstrafe für Ex-Krankenpfleger in Oldenburg

() – Das Landgericht Oldenburg hat die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe für den verurteilten Ex-Krankenpfleger Niels H. auf 28 Jahre festgesetzt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Damit lehnte die 1. Große Strafvollstreckungskammer ab, die Strafe bereits nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen.

Das Gericht begründete die lange Mindesthaftzeit mit der besonderen Schwere der Schuld. Es verwies auf die außerordentliche Anzahl der Taten, bei denen meist zwei Mordmerkmale – Heimtücke und niedrige Beweggründe – verwirklicht wurden.

Erschwerend komme hinzu, dass sich H. aus Geltungssucht leiten ließ und seine Machtposition gegenüber besonders schutzbedürftigen Patienten verantwortungslos ausnutzte.

Die Festsetzung bedeutet nicht, dass H. nach 28 Jahren automatisch entlassen wird. Vor einer möglichen Entlassung muss geprüft werden, ob seine Gefährlichkeit fortbesteht, was ein psychiatrisches Gutachten erfordern würde.

Der Beschluss vom 17. März ist noch nicht rechtskräftig; H. kann sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Der Verurteilte verbüßt seine Strafe seit Mai 2009.

Siehe auch:  Mann nach Polizeieinsatz in Arnsberg in Psychiatrie untergebracht

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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  • Entlassung nach 28 Jahren hängt von der Prüfung seiner Gefährlichkeit ab

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  • Ex-Krankenpfleger Niels H.
  • Mindestverbüßungsdauer: 28 Jahre
  • Beginn der Haft: Mai 2009

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