Gesetzentwurf: Überweisungen sollen elektronisch werden
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesundheitspolitik in Deutschland: Digitale Innovationen
Berlin () – Wer einen Arzt braucht, soll nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bald über seine elektronische Patientenakte (ePA) Termine buchen und eine elektronische Überweisung erhalten können. Das geht aus einem Entwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ hervor, über das der Newsletter Gesundheit des „Politico“ berichtet.
„Durch verschiedene Regelungen werden spürbare Mehrwerte für Versicherte sowie Entlastungen für Leistungserbringer geschaffen. Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden, die auch die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereiten“, heißt es im Papier.
Der Gesetzentwurf sieht große Veränderungen bei der Terminvergabe vor. Dafür sollen Patienten zukünftig zur App ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) greifen können. Dort soll zunächst eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Wenn Behandlungsbedarf festgestellt wird, kann anschließend ein Termin digital gebucht werden – für eine Behandlung in der Praxis oder per Videosprechstunde. Bei akuten Beschwerden sollen Versicherte an ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem verwiesen werden.
Um die Patientensteuerung auch nach einem Arzttermin besser zu koordinieren, soll die elektronische Überweisung helfen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen hierzu eine Regelung festlegen, nach der „die Dienste der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung der elektronischen Überweisung zu verwenden sind, sobald diese zur Verfügung stehen“.
Ab dem 1. September 2029 sind Ärzte nach den Plänen des Gesundheitsministeriums dazu verpflichtet, diese anzubieten. Außerdem soll der Informationsaustausch insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten beschleunigt werden. Wartezeiten am Praxistresen sollen dadurch sinken.
Sofern Versicherte nicht widersprochen haben, werden auch sämtliche Informationen über die ePA zusammengeführt. Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung sollen jedoch nach 100 Tagen gelöscht werden. Laut dem Entwurf können Versicherte in Ausnahmefällen wählen, ob sie weiterhin beim Arzt auf einen Ausdruck in Papierform zurückgreifen oder die Unterlagen elektronisch bereitgestellt bekommen.
Das Ministerium will zudem die Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen wie beispielsweise Doctolib oder Jameda regulieren. Die Anforderungen dafür sollen die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen definieren. Kassen und Ärzte müssen dabei etwa sicherstellen, dass keine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses stattfindet. „Darüber treffen wir die notwendigen Regulierungen, damit auch die digitale Terminvermittlung über private Anbieter diskriminierungsfrei erfolgt und die Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Patienten können künftig über die elektronische Patientenakte (ePA) Termine buchen und elektronische Überweisungen erhalten.
- Ab dem 1. September 2029 sind Ärzte verpflichtet, elektronische Überweisungen anzubieten.
- Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen werden reguliert, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Patienten, Ärzte, Kassenärztliche Vereinigungen
- Zielgruppen: Versicherte, Leistungserbringer
- Frist: Ab 1. September 2029 Verpflichtung zur elektronischen Überweisung
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Einführung digitaler Lösungen zur Terminbuchung und elektronischen Überweisungen
- Verbesserung der Patientensteuerung und Informationsaustausch zwischen Ärzten
- Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Patienten können über die elektronische Patientenakte (ePA) Termine buchen und elektronische Überweisungen erhalten.
- Einführung einer standardisierten Ersteinschätzung durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Gesundheitsministerium plant Regulierung von digitalen Terminbuchungsplattformen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit.
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