OVG bestätigt Rechtmäßigkeit von Auftritt bei Palästina-Kongress

6. November 2025

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politische Entwicklungen in Berlin-Brandenburg

() – Das Oberverwaltungsgericht Berlin- hat das gerichtliche Verfahren um ein Verbot der politischen Betätigung, das im Zusammenhang mit dem letztjährigen Palästina Kongress ausgesprochen wurde, abgeschlossen. Der Kläger sollte im April 2024 als Redner auf der Veranstaltung auftreten.

Das Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin untersagte ihm unter anderem die persönliche Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Darbietung eigener Beiträge und die Teilnahme bei Abwesenheit durch Telekommunikationsmittel.

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte auf die Klage des Klägers fest, dass das verhängte Verbot der politischen Betätigung rechtswidrig war. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot lagen nicht vor.

Nach der durchgeführten Gefahrenprognose war nicht davon auszugehen, dass die politische Betätigung des Klägers die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zuwiderlaufen würde.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Die vorgelegte Begründung erfüllte nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erforderten.

Der Senat hatte sich daher nicht inhaltlich mit den Wertungen des angegriffenen Urteils zu befassen.

Siehe auch:  Brandenburg: CDU und SPD beschließen Koalitionsverhandlungen
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Palästina-Kongress (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot der politischen Betätigung des Klägers aufgehoben.
  • Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass kein rechtliches Verbot vorlag.
  • Der Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Kläger ist ein Redner beim Palästina Kongress, geplant für April 2024
  • Betroffen sind politische Betätigungen in Berlin
  • Verbot als rechtswidrig festgestellt, keine Gefährdung der demokratischen Grundordnung angenommen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Überprüfung eines Verbotes der politischen Betätigung im Zusammenhang mit dem Palästina Kongress
  • Kläger wollte im April 2024 als Redner auftreten
  • Verwaltungsgericht hielt das Verbot für rechtswidrig und nicht gerechtfertigt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verbot der politischen Betätigung des Klägers wurde für rechtswidrig erklärt.
  • Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.
  • Keine weiteren Maßnahmen oder Restriktionen gegen den Kläger nach Gerichtsbeschluss.
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