NRW-Städtetag hält Altschuldenhilfe des Bundes für unzureichend

7. April 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Altschuldenhilfe für NRW-Kommunen unter Kritik

() – Die NRW-Großstädte haben sich zwar erfreut darüber gezeigt, dass der Bund nun die lang versprochenen Eckpunkte für eine Altschuldenlösung vorgelegt hat, halten diese jedoch für unterdimensioniert.

„Dass jetzt auch der Bund bei der Altschuldenhilfe ins Handeln kommt, ist erst einmal ein wichtiges Signal“, sagte Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW, der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Entscheidend ist allerdings, dass diese zusätzlichen Altschuldenmittel von insgesamt 164 Millionen Euro für NRW komplett bei den Kommunen ankommen.“

Es dürfe nicht so kommen, dass sie mit Landesprogrammen verrechnet werden, so Schuchardt.

Kritisch äußerte sich der kommunale Spitzenverband zur Höhe der geplanten Mittel. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplante Altschuldenhilfe, die jetzt umgesetzt werden solle, halte in keiner Weise Schritt mit den davongaloppierenden kommunalen Defiziten, die wieder neue Schulden nach sich zögen, argumentierte Schuchardt.

„Das Defizit der kommunalen Haushalte in NRW hat sich laut Kassenstatistik allein im letzten Jahr auf 9,4 Milliarden Euro erhöht. Das sind noch einmal 37,5 Prozent mehr als noch 2024. Da ist die jetzt angekündigte Altschuldenhilfe des Bundes kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Wirkung bleibt marginal.“

Der Städtetag NRW forderte deshalb die Landesregierung dazu auf, diese solle als Soforthilfe den sogenannten Verbundsatz für die Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz auf 28 Prozent anheben.

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„Dann würde das Land – das in den vergangenen Jahren stets Überschüsse erwirtschaften konnte – weitere 3,6 Milliarden Euro an die Kommunen abgeben und damit einen fairen Beitrag zur kommunalen Aufgabenlast leisten.“

Und auch der Bund solle noch einmal draufsatteln, um dem bundesweiten Defizit der Städte, Kreise und Gemeinden Rechnung zu tragen. „Das wäre möglich, indem der Anteil der Kommunen an den Umsatzsteuereinnahmen erhöht wird.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: NRW-Landesschild (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • NRW-Großstädte sehen Bundesmittel für Altschuldenlösung als unterdimensioniert an.
  • Altschuldenhilfe von 164 Millionen Euro soll vollständig bei Kommunen ankommen.
  • Forderung nach Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz auf 28 Prozent für Soforthilfe.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Großstädte in Nordrhein-Westfalen, insbesondere Kommunen
  • Stärke: 164 Millionen Euro für NRW; kommunales Defizit hat 2023 auf 9,4 Milliarden Euro (37,5% mehr als 2024) zugenommen
  • Fristen: Soforthilfe für Verbundsatz-Anhebung auf 28% gefordert; allgemeine Frustration über unzureichende Mittel

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Altschuldenhilfe des Bundes wird als unzureichend angesehen.
  • Kommunale Haushaltsdefizite in NRW haben sich stark erhöht.
  • Forderung nach erhöhter finanzieller Unterstützung durch das Land und den Bund.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bund hat Eckpunkte für Altschuldenhilfe vorgelegt
  • NRW-Städtetag fordert Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz auf 28 Prozent
  • Appell an Bund zur Erhöhung des Anteils der Kommunen an den Umsatzsteuereinnahmen
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