Warken will Notdienstpraxen Abgabe von Medikamenten erlauben

13. April 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesundheitspolitik in Deutschland: Notfallreform geplant

() – Ärzte in Notdienstpraxen sollen künftig Medikamente an Patienten abgeben dürfen. Das plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) laut einem neuen Entwurf zur Notfallreform, über den der Newsletter „Gesundheit“ des „Politico“ berichtet.

Ärzten von Notdienstpraxen werde „in bestimmten eng begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung“ ihrer Patienten die „Abgabe von Arzneimitteln für den akuten Bedarf gestattet“, heißt es im Dokument, das auf den 31. März datiert ist. Das solle helfen, die Versorgung mit Arzneimitteln zu erleichtern.

Im Arzneimittelgesetz werde dafür ein Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln für Ärzte der Notdienstpraxis eines Integrierten Notfallzentrums „vergleichbar mit der bereits bestehenden Abgabemöglichkeit für Arzneimittel durch Krankenhausapotheken im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung geschaffen“. Auch apothekenpflichtige Medizinprodukte sollen abgegeben werden können.

Die Abgabe soll jedoch nur erlaubt sein, „wenn die erforderliche Versorgung der Patientin oder des Patienten über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann“. Sollte in der Umgebung noch eine Apotheke geöffnet haben, muss der Patient also dorthin geschickt werden.

Außerdem ist die ärztliche Abgabe nur erlaubt, wenn die Anwendung des Medikaments unverzüglich erfolgen muss. Als Beispiel nennt das Gesundheitsministerium eine dringende Antibiotika- oder Schmerztherapie. Die abgegebene Menge darf nur zur Überbrückung von maximal drei Tagen dienen. Grundsätzlich ausgenommen sind Betäubungsmittel. Die Versorgung mit diesen hat „weiterhin über eine Apotheke zu erfolgen.“

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In ist es den Medizinern bislang grundsätzlich nicht gestattet, Medikamente an Patienten weiterzugeben. Die Trennung zwischen Arzt und Apotheke soll Interessenkonflikte bei der Verschreibung vermeiden. Mit Warkens Plan würde sich das ändern.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte im Dezember vor „Parallelstrukturen“ in der Arzneimittelabgabe gewarnt. „Die Notfallreform darf nicht die Stärke der wohnortnahen Apotheken schwächen. Eine sichere und schnelle Arzneimittelversorgung im Notfall ist nur durch Apotheken vor Ort möglich“, schrieb die ABDA in einem Positionspapier zum ersten Referentenentwurf.

Das Bundeskabinett soll sich Ende April mit Warkens Notfallreform befassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ärzte in Notdienstpraxen dürfen Medikamente an Patienten abgeben.
  • Abgabe nur in bestimmten Notfallkonstellationen und wenn Apotheke nicht ausreichend versorgt.
  • Abgegebene Menge darf maximal für drei Tage reichen; Betäubungsmittel sind ausgenommen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Ärzte in Notdienstpraxen
  • Abgabe von Medikamenten nur bei unzureichender Apothekenversorgung, max. Abgabe für 3 Tage
  • Gilt in Deutschland, Umsetzung geplant bis Ende April

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ärzte in Notdienstpraxen dürfen künftig Medikamente an Patienten abgeben.
  • Abgabe nur bei unzureichender Versorgung durch öffentliche Apotheken und für akuten Bedarf.
  • Abgegebene Menge ist auf maximal drei Tage begrenzt; Betäubungsmittel bleiben ausgenommen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH