Kabinett beschließt Reform des Vereinsgesetzes
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Reform des Vereinsgesetzes in Deutschland
Berlin () – Die Bundesregierung hat eine Reform des Vereinsgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel sei es, die Einflussnahme ausländischer Regierungen in Deutschland zu reduzieren, teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit.
Künftig müssen Vereine demnach offenlegen, wenn sie mehr als 10.000 Euro aus dem Ausland oder von damit verbundenen Organisationen erhalten. Die Maßnahme soll es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, Finanzströme besser nachzuvollziehen und verdeckte Methoden wie das sogenannte „Hawala Banking“ oder nicht registrierte Barspenden gezielter zu bekämpfen. Damit soll extremistischen und terroristischen Bestrebungen die finanzielle Grundlage entzogen werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, dass bei auslandsbezogenem Extremismus und Spionage die Finanzierung aus dem Ausland eine zentrale Rolle spiele. „Uns geht es um Aufdecken, Aufklären, Abstellen. Einflussnahme ausländischer Regierungen über hier gemeldete Vereine nehmen wir dabei stärker in den Blick.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesinnenministerium (Archiv) |
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- Offenlegungspflicht für Vereine bei ausländischen Geldern über 10.000 Euro
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