Verwaltungsgericht kippt Rückrufbescheide gegen Mercedes-Benz
Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung
Gerichtsurteil zu Rückruf von Mercedes in Schleswig
Schleswig () – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes stattgegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurden die angefochtenen Bescheide aufgehoben.
Die 3. Kammer des Gerichts sah die Rückrufbescheide als rechtswidrig an, weil sie auf einer nicht mehr gültigen Rechtsgrundlage beruhten.
Die vom KBA angewendete EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sei bereits seit September 2020 durch die EU-Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen abgelöst worden.
Das Urteil im Verfahren 3 A 51/21 ist noch nicht rechtskräftig. Das Kraftfahrtbundesamt kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die inhaltliche Frage zur Kühlmittelsolltemperaturregelung bei Dieselmotoren musste das Gericht nicht mehr klären.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mercedes-Stern (Archiv) |
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