Verwaltungsgericht kippt Rückrufbescheide gegen Mercedes-Benz

27. November 2025

Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung

Gerichtsurteil zu Rückruf von Mercedes in Schleswig

Schleswig () – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes stattgegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurden die angefochtenen Bescheide aufgehoben.

Die 3. Kammer des Gerichts sah die Rückrufbescheide als rechtswidrig an, weil sie auf einer nicht mehr gültigen Rechtsgrundlage beruhten.

Die vom KBA angewendete EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sei bereits seit September 2020 durch die EU-Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen abgelöst worden.

Das Urteil im Verfahren 3 A 51/21 ist noch nicht rechtskräftig. Das Kraftfahrtbundesamt kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die inhaltliche Frage zur Kühlmittelsolltemperaturregelung bei Dieselmotoren musste das Gericht nicht mehr klären.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mercedes-Stern (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes wurde stattgegeben.
  • Rückrufbescheide wurden als rechtswidrig eingestuft, da sie auf nicht mehr gültiger Rechtsgrundlage basierten.
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig, KBA kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind: Mercedes-Benz AG, Kraftfahrtbundesamt
  • Rechtsbereich: Rückrufbescheide, nicht mehr gültige Rechtsgrundlage
  • Frist: KBA kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes waren rechtswidrig
  • Bescheide basierten auf nicht mehr gültiger Rechtsgrundlage
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung wurde durch EU-Verordnung ersetzt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes wurden aufgehoben.
  • KBA kann binnen eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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