Liminski sieht Grenzkontrollen nicht als Normalzustand

27. April 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Nordrhein-Westfalen: Grenzkontrollen im Fokus

Düsseldorf () – Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts , wonach Kontrollen an der deutschen Grenze zu rechtswidrig sind, hat Nordrhein-Westfalens Europaminister Nathanael Liminski (CDU) sich zu den Kontrollen an den NRW-Grenzen geäußert.

„Wir dürfen und werden uns nicht an Kontrollen an den Binnengrenzen als dauerhaften Normalzustand gewöhnen“, sagte Liminski der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Natürlich können Grenzkontrollen – nicht zuletzt aufgrund ihrer kommunikativen Wirkung – dazu beitragen, irreguläre Migration einzuschränken, sie sind aber kein Allheilmittel.“

Man lebe mit den Niederlanden und in einem gemeinsamen Grenzraum, der so eng verflochten sei wie an keiner anderen deutschen Grenze.

„Tausende Menschen pendeln täglich für Studium, Pflege und Beruf in beide Richtungen über die Grenze, Unternehmen sind auf reibungslose Abläufe angewiesen, Lieferketten und Wirtschaftsbeziehungen sind eng miteinander verzahnt“, so Liminski. Deshalb müssten Grenzkontrollen smart organisiert, verhältnismäßig ausgestaltet und so wenig belastend wie möglich sein.

„Das haben wir mit unserer Zustimmung zu den temporären Grenzkontrollen auch mitgeteilt.“

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte am Dienstag die Identitätskontrolle eines Reisenden an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Der Kläger, der im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken gereist war, war von der Bundespolizei auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 einer Identitätskontrolle unterzogen worden.

Er hatte daraufhin mit der Begründung geklagt, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, da die Bundesrepublik deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht ausreichend begründet habe.

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Die Koblenzer Richter gaben dem Kläger recht und stellten fest, dass die Identitätsfeststellung am Grenzübergang rechtswidrig war. Nach den einschlägigen Vorschriften dürfe die Bundespolizei zwar die Identität einer Person zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs feststellen, dies gelte jedoch nur, wenn die Binnengrenzkontrollen unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien.

Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 sei jedoch unionsrechtswidrig gewesen.

Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes erlaube einem Mitgliedstaat die Wiedereinführung oder Verlängerung von Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht sei. Die Beklagte habe ihren Beurteilungsspielraum verletzt, da sie die Bedrohungslage nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage bewertet habe.

Zudem habe sie nicht ausreichend dokumentiert, dass es sich um eine plötzliche Entwicklung handele, die eine Verlängerung der Kontrollen rechtfertige. Gegen das Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Grenzschild Bundesrepublik Deutschland (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Verwaltungsgericht Koblenz erklärt Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig
  • Binnengrenzkontrollen wurden als unionsrechtswidrig eingestuft, da sie nicht ausreichend begründet waren
  • Berufung gegen das Urteil zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Reisende zwischen Deutschland und Luxemburg, insbesondere Pendler, Studierende und Unternehmen
  • Zeitrahmen: Temporäre Grenzkontrollen vom 16. März 2025 bis 15. September 2025 als unionsrechtswidrig erklärt
  • Kontext: Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zur rechtswidrigen Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Kontrollen an der deutschen Grenze zu Luxemburg wurden für rechtswidrig erklärt.
  • Verwaltungsgericht Koblenz stellte fest, dass die Bedrohungslage nicht ausreichend dokumentiert war.
  • Grenzkontrollen sollten nicht als dauerhafter Normalzustand angesehen werden.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Überprüfung der bestehenden Grenzkontrollen an den NRW-Grenzen
  • Grenzkontrollen sollen smart organisiert und verhältnismäßig ausgestaltet werden
  • Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zugelassen
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