Niedersachsen beschließt weitreichenden Bürokratieabbau und führt Berichtspflichten-Bremse ein
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Bürokratieabbau in Niedersachsen beschlossen
Hannover () – Die Niedersächsische Landesregierung hat einen weitreichenden Bürokratieabbau beschlossen. Ab Ende 2026 sollen Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten im Landesrecht grundsätzlich entfallen, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.
Ausnahmen gelten demnach nur bei zwingenden rechtlichen Verpflichtungen oder unverzichtbaren Bereichen wie Sicherheit, Bevölkerungsschutz oder Rechtspflege.
Bis zum 1. Juli 2026 sollen die Ressorts sämtliche bestehenden Pflichten an die Staatskanzlei melden.
Auch die Kommunen können besonders belastende oder entbehrliche Verpflichtungen benennen. Zudem ist eine sogenannte Berichtspflichten-Bremse vorgesehen: Bei künftiger Landesgesetzgebung sollen neue Pflichten grundsätzlich vermieden oder klar befristet werden.
Neue Pflichten sind nur zulässig, wenn sich ihre Erforderlichkeit ausdrücklich begründen lässt.
Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) erklärte, überflüssige Berichtspflichten würden für Unternehmen, Bürger und die Verwaltung abgeschafft. Besonders kleine und mittlere Unternehmen erhielten dadurch mehr Handlungsspielräume.
Der Beschluss ist Teil einer Strategie, die seit Januar 2024 mit mehreren Kabinettsbeschlüssen unter dem Titel „Einfacher, schneller, günstiger“ verfolgt wird und mit der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern verzahnt ist.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Niedersächsischer Landtag (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Ab Ende 2026 entfallen Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten im Landesrecht, außer bei zwingenden rechtlichen Verpflichtungen oder in unverzichtbaren Bereichen.
- Bis zum 1. Juli 2026 müssen alle Ressorts bestehende Pflichten an die Staatskanzlei melden.
- Bei künftiger Landesgesetzgebung sollen neue Pflichten grundsätzlich vermieden oder klar befristet werden.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft Unternehmen, Bürger, Verwaltung, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
- Frist bis 1. Juli 2026 für die Meldung bestehender Pflichten an die Staatskanzlei
- Ab Ende 2026 Entfall von Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten im Landesrecht
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- Bürokratieabbau zur Reduzierung von Berichts- und Evaluationspflichten
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Abbau von Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten ab Ende 2026
- Ressorts müssen bis zum 1. Juli 2026 bestehende Pflichten an die Staatskanzlei melden
- Kommunen können belastende Verpflichtungen benennen und es gibt eine Berichtspflichten-Bremse bei neuer Gesetzgebung
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