Gericht: Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen nur ausnahmsweise zulässig

29. April 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Pflegeeinrichtungen in Brandenburg: Einzelzimmerregelung

() – Die Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht -Brandenburg entschieden, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Die Klägerin betreibt seit November 1995 einen Senioren-Wohnpark mit einer Kapazität von 117 Pflegeplätzen, aufgeteilt auf 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer.

Sie hatte beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg die Feststellung beantragt, dass ihr Pflegebetrieb mit allen Doppelzimmern die Anforderungen der Strukturqualitätsverordnung erfüllt. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und die Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb erfolglos.

Auch die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts stellte fest, dass die Strukturqualitätsverordnung das Gebot vorsehe, Bewohner in Einzelzimmern unterzubringen, wobei Ausnahmen nur aus fachlichen Gründen möglich seien. Diese Gründe lägen im Fall der Klägerin jedoch nicht vor.

Die Regelungen seien mit höherrangigem Recht vereinbar und dienten dem Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner.

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bewohner in Pflegeeinrichtungen in Brandenburg müssen grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden.
  • Doppelzimmer sind nur ausnahmsweise zulässig.
  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Regelung bestätigt.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bewohner in Pflegeeinrichtungen in Brandenburg
  • Unterbringung grundsätzlich in Einzelzimmern, Doppelzimmer nur ausnahmsweise erlaubt
  • Betroffene Pflegeeinrichtung hat 117 Plätze, darunter 45 Doppelzimmer

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Unterbringung von Bewohnern in Einzelzimmern
  • Klage der Betreiberin eines Senioren-Wohnparks gegen die Ablehnung des Antrags auf Genehmigung von Doppelzimmern
  • Ziel der Regelung: Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bewohner in Pflegeeinrichtungen müssen grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden.
  • Doppelzimmer sind nur ausnahmsweise zulässig.
  • Die Behörden prüfen und genehmigen Pflegeeinrichtungen gemäß der Strukturqualitätsverordnung.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH