NRW-Landesregierung beschließt umfassendes Bürokratieabbau-Paket
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des Staates verabschiedet. Das teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Das Paket soll Bürger, Kommunen und Unternehmen entlasten und basiert auf drei Säulen: dem Abbau von Berichtspflichten für Unternehmen, der Vereinfachung der Kommunikation mit Behörden für Bürger sowie neuen Freiheiten für Städte und Gemeinden.
Konkret sollen zum 1. Januar 2027 alle landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft grundsätzlich abgeschafft werden. Eine Beweislastumkehr sieht vor, dass die Verwaltungen zwingend notwendige Regelungen bis dahin begründen und per Rechtsverordnung festlegen müssen, sonst entfallen sie ersatzlos.
Für Bürger wird die einfache E-Mail im Kontakt mit Behörden zum Regelfall, die Schriftformerfordernisse werden ebenfalls zum Jahresbeginn 2027 abgeschafft. Ein Zwang zur digitalen Kommunikation besteht nicht.
Für Kommunen führt die Landesregierung ein neues Regelbefreiungsgesetz ein.
Städte und Gemeinden können sich künftig auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen befreien lassen, um innovative Lösungen zu erproben. Ausgenommen sind Bereiche der Gefahrenabwehr.
Zudem werden die Förderverfahren modernisiert: Auf die flächendeckende Prüfung jedes Verwendungsnachweises wird verzichtet, stattdessen setzt das Land auf vollautomatisierte Bescheide und Pauschalen. Die Gesetzesentwürfe sollen noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Ab 1. Januar 2027 Abschaffung aller landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft.
- Einfache E-Mail wird ab 2027 Regelfall für den Kontakt mit Behörden, Schriftformerfordernisse entfallen.
- Einführung eines neuen Regelbefreiungsgesetzes für Kommunen, um landesrechtliche Regelungen zu umgehen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Bürger, Kommunen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
- Ab 1. Januar 2027 Abschaffung aller landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft
- Gesetzesentwürfe werden vor der Sommerpause 2023 in den Landtag eingebracht
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Abbau von Bürokratie zur Entlastung von Bürgern, Kommunen und Unternehmen
- Abschaffung von Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen für die Wirtschaft
- Einführung neuer Regelungen für die Vereinfachung der Kommunikation mit Behörden
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Abschaffung aller landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft bis 1. Januar 2027
- Einführung der einfachen E-Mail als Regelkontaktform mit Behörden
- Neues Regelbefreiungsgesetz für Kommunen zur Erprobung innovativer Lösungen
- Junge Plattschnacker treffen sich zum Landesfinale in Güstrow - 6. Mai 2026
- Festnahmen nach Einbruchserie in Selb - 6. Mai 2026
- Datenschutzbeauftragte sieht KI-Training mit Drittdaten als Problem - 6. Mai 2026

