Datenschutzbeauftragte: Verzicht auf Gesichtsscans auch "Chance"
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Datenschutz: Gesichtserkennung in der Kritik
Berlin () – Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien kritisiert.
Specht-Riemenschneider sagte am Mittwoch in Berlin der , dass diese Methoden nicht nur „fehleranfällig“ seien, sondern auch „datenschutzrechtlich ganz ganz kritisch zu bewerten“. Sie ergänzte, dass es wichtig sei, „datensparsame“ Alternativen zu entwickeln, die sicherer und weniger invasiv seien.
In der Entwicklung solcher Alternativen und damit dem Verzicht auf Verfahren mit Gesichtsscans liege „auch eine Chance“, sagte sie weiter. Die Datenschutzbeauftragte äußerte die „Hoffnung“, dass datensparsame Methoden zur Altersverifikation und Identitätsprüfung entwickelt werden. Es sei wichtig, biometrische Daten nicht unnötig zu sammeln und zu verarbeiten, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Louisa Specht-Riemenschneider am 06.05.2026 |
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