EU-Kommission will Verbrenner nach 2035 erlauben

1. Dezember 2025

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

EU-Politik: Zukunft der Fahrzeugantriebe in Brüssel

Brüssel () – Die EU-Kommission öffnet die Tür für neue Fahrzeuge mit Verbrenner-Antrieb nach 2035.

Dies sei im „Auto-Paket“ vorgesehen, das die Kommission in den kommenden Wochen vorstellen will, sagten mehrere hochrangige Kommissionsmitglieder dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). Auf die Frage, ob die EU nicht nur Hybridautos, sondern auch klassische Verbrenner erlauben werde, sagte Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas dem „Handelsblatt“: „Wir sind offen für alle Technologien.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) am Freitag gefordert, die EU solle bei ihrer Revision der Flottengrenzwerte ab 2035 auch „hocheffiziente“ Verbrenner berücksichtigen. „Der Brief von Kanzler Merz wurde sehr positiv aufgenommen“, sagte Tzitzikostas.

Die Kommission werde in der neuen Regelung „alle technologischen Entwicklungen“ einbeziehen – „einschließlich der Rolle von emissionsfreien und emissionsarmen Kraftstoffen und fortgeschrittenen Biokraftstoffen“. Dies sei wichtig, um einen „wirtschaftlich tragfähigen und sozial fairen“ Übergang hin zu klimaneutralen Antrieben zu ermöglichen, sagte Tzitzikostas. Zwei weitere Kommissionsbeamte bestätigten, dass man traditionelle Verbrennermotoren zulassen wolle, solange diese mit Biokraftstoffen oder E-Fuels betankt werden.

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  • EU-Kommission plant die Zulassung neuer Verbrenner-Fahrzeuge nach 2035.
  • Kanzler Merz fordert Berücksichtigung hocheffizienter Verbrenner in den Flottengrenzwerten.
  • Traditionelle Verbrennermotoren sollen mit Biokraftstoffen oder E-Fuels genutzt werden können.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betrifft die EU-Kommission und Mitgliedstaaten
  • Erlaubt verbrennerbetriebene Fahrzeuge nach 2035
  • Berücksichtigung "hocheffizienter" Verbrenner in der Flottengrenzwertrevision

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  • EU-Kommission plant neue Regelungen für Fahrzeuge mit Verbrenner-Antrieb nach 2035
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  • Berücksichtigung von hocheffizienten Verbrennern in der Revision der Flottengrenzwerte.
  • Einbeziehung emissionsfreier und emissionsarmer Kraftstoffe in neue Regelung.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH