Merz begrüßt Abkehr von Verbrenner-Ausstieg

16. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik und Umwelt in Berlin

() – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begrüßt die Abschwächung der CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen in der EU und die damit verbundene Abkehr vom sogenannten „Verbrenner-Aus“. Es sei „gut, dass die Kommission nach dem klaren Signal der Bundesregierung jetzt die Regulierung im Automobilbereich öffnet“, erklärte Merz am Dienstag. „Mehr Technologieoffenheit und mehr Flexibilität sind richtige Schritte – um Klimaziele, Marktrealitäten, Unternehmen und Arbeitsplätze besser zusammenzubringen.“

Merz kündigte an, die „umfangreichen Vorschläge der Kommission“ jetzt im Einzelnen zu prüfen. „Bei der Ausgestaltung ist Technologieoffenheit von zentraler Bedeutung. Außerdem dürfen neue Vorgaben nicht zu mehr Bürokratie führen.“

Das gelte vor allem für die vorgeschlagene Regelung zu Dienstwagenflotten. „Neue gesetzliche Quoten für Fahrzeugtypen in Dienstwagenflotten lehnen wir weiter ab. Es darf hier nicht zu einer Überforderung des deutschen Mittelstands führen – nicht durch Quoten und auch nicht durch zu viel Bürokratie“, so Merz.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Automobilhersteller ab 2035 lediglich noch ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent einhalten müssen. Bislang sollte der CO2-Ausstoß von Neuwagen bis 2035 auf null Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.

Die verbleibenden 10 Prozent der CO2-Emissionen von Neuwagen können die Hersteller nun durch die Verwendung von in der EU hergestelltem kohlenstoffarmem Stahl oder durch E-Fuels und Biokraftstoffe „kompensieren“, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte. Dadurch könnten Plug-in-Hybride (PHEV), Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, Mild-Hybride und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor neben vollelektrischen Fahrzeugen (EVs) und Wasserstofffahrzeuge auch nach 2035 weiterhin eine Rolle spielen. Da die beiden CO2-Emissionshandelssysteme ohnehin die Klimaneutralität der Stahlproduktion und des Verkehrs herbeiführen sollen, führt dieser Kompensationsmechanismus wahrscheinlich nicht zu stärker sinkenden Emissionen.

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Der Vorschlag der Kommission sieht außerdem vor, dass das CO2-Ziel für Transporter bis 2030 von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden soll. Die Kommission schlägt außerdem eine gezielte Änderung der CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge vor, die die Einhaltung der Ziele für 2030 „flexibler“ gestalten soll.

Im Bereich der Firmenfahrzeuge sollen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt werden, um die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen zu fördern. Zudem werden emissionsarme Fahrzeuge und das Gütesiegel „Made in the EU“ Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.

Mit 1,8 Milliarden Euro soll außerdem die Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Wertschöpfungskette für Batterien beschleunigt werden. Im Rahmen des Batterieförderprogramms sollen europäische Batteriezellenhersteller mit 1,5 Milliarden Euro durch zinslose Darlehen unterstützt werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Friedrich Merz am 15.12.2025

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  • Merz begrüßt Abschwächung der CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen in der EU.
  • Emissionsreduktionsziel für Automobilhersteller bis 2035 auf 90 % gesenkt, zuvor 0 Gramm CO2 pro Kilometer.
  • 1,8 Milliarden Euro zur Beschleunigung der EU-Wertschöpfungskette für Batterien.

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Abschwächung der CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Prüfung der umfassenden Vorschläge der EU-Kommission
  • Ablehnung neuer gesetzlicher Quoten für Dienstwagenflotten
  • Förderung der Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Wertschöpfungskette für Batterien mit finanzieller Unterstützung
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