Landesregierung stellt überarbeitetes Forstgesetz vor
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Nordrhein-Westfalen: Überarbeitung des Landesforstgesetzes
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Überarbeitung des Landesforstgesetzes vorgestellt. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Montag mit.
Das Gesetz soll künftig den Namen Landeswaldgesetz tragen und die im Frühjahr vorgestellte Waldstrategie des Landes gesetzlich verankern.
Ziel der Novelle ist es, den Wald in seiner Vitalität und Widerstandskraft zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen. Dazu gehört auch der Schutz des Waldbodens.
Waldbesitzer sollen bei der Wiederbewaldung und Anpassung der Wälder unterstützt werden. Die Frist für die Wiederbewaldung wird von zwei auf vier Jahre verdoppelt.
Zudem wird das Waldbetretungsrecht klargestellt: Radfahren bleibt auf ausgewiesenen Trails und befestigten Waldwirtschaftswegen erlaubt, das Befahren mit Motorrädern oder schnellen E-Bikes bis 45 km/h bleibt verboten. Forstbehörden können bei Waldbrandgefahr oder Sturmschäden zeitweise Betretungsverbote aussprechen.
Der Gesetzentwurf sieht auch weniger Bürokratie vor, etwa durch digitale Formate für forstliche Zusammenschlüsse.
Die Verbändeanhörung wurde eingeleitet. Nach deren Auswertung soll der Entwurf in den Landtag eingebracht werden.
Die Vorbildfunktion des Staatswaldes für eine nachhaltige Bewirtschaftung wird stärker betont.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wald (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Landesforstgesetz wird in Landeswaldgesetz umbenannt.
- Wiederbewaldungsfrist wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
- Radfahren auf ausgewiesenen Trails bleibt erlaubt, motorisierte Fahrzeuge weiterhin verboten.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Waldbesitzer, Forstbehörden, Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen
- Zeitraum: Wiederbewaldungsfrist von zwei auf vier Jahre verdoppelt
- Zielgruppen: Waldbesitzer, Natur- und Umweltschutzinteressierte, Radfahrer in Wäldern
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Überarbeitung des Landesforstgesetzes zur gesetzlichen Verankerung der Waldstrategie
- Ziel der Novelle: Erhalt der Vitalität und Widerstandskraft der Wälder, Anpassung an den Klimawandel
- Unterstützung für Waldbesitzer bei Wiederbewaldung, Fristverlängerung von zwei auf vier Jahre
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Überarbeitung des Landesforstgesetzes, künftig als Landeswaldgesetz
- Unterstützung für Waldbesitzer bei Wiederbewaldung, Frist auf vier Jahre verlängert
- Klarstellung des Waldbetretungsrechts, temporäre Betretungsverbote bei Gefahren
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