Bund, Sachsen und Brandenburg sichern Fortbestand der Stiftung für das sorbische Volk

19. Mai 2026

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Finanzierung der Sorbischen Kultur in Potsdam

() – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) haben das Fünfte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet. Das teilten das Bundesinnenministerium und die Staatskanzleien der Länder am Dienstag mit.

Das Abkommen sichert für die kommenden Jahre den Fortbestand der Stiftung und ihrer Arbeit für die sorbische Kultur.

Im Jahr 2026 wird die Stiftung mit insgesamt 29.256.000 Euro gefördert. Für die Jahre 2027 bis 2030 sieht das Abkommen jährliche Erhöhungen des Förderbetrages zum Ausgleich von Kostensteigerungen vor.

Wie zuvor tragen der Bund drei Sechstel, der Freistaat zwei Sechstel und das Land ein Sechstel der Finanzierung.

Die Stiftung für das sorbische Volk wurde 1998 durch einen Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in errichtet. Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes.

Finanziert wird die Stiftung seit 1998 gemeinsam durch den Bund, Brandenburg und Sachsen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesinnenministerium (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Fünftes Abkommen über die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet.
  • Förderung der Stiftung im Jahr 2026 beträgt insgesamt 29.256.000 Euro.
  • Ab dem Jahr 2027 sind jährliche Erhöhungen des Förderbetrages für die Jahre bis 2030 vorgesehen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft das sorbische Volk
  • jährliche Förderung von 29.256.000 Euro für 2026, höhere Beträge für 2027 bis 2030
  • Finanzierung durch Bund, Sachsen und Brandenburg, anteilig 3:2:1

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Fortbestand der Stiftung für sorbische Kultur sichern
  • Jährliche Erhöhungen des Förderbetrages zur Ausgleichung von Kostensteigerungen
  • Förderung der sorbischen Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Unterzeichnung des Fünften Abkommens über die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
  • Sicherstellung der Förderung der Stiftung mit 29.256.000 Euro für 2026
  • Jährliche Erhöhungen der Förderbeträge von 2027 bis 2030 zur Deckung von Kostensteigerungen
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