Hessen verlängert Aufnahmegesetz für Spätaussiedler bis 2033

19. Mai 2026

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Hessen: Gesetzentwurf für Spätaussiedler

() – Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung und Modernisierung des Aufnahmegesetzes für Spätaussiedler vorgelegt. Das teilte Innenminister Roman Poseck am Dienstag mit.

Das Gesetz soll nun bis zum 31. Dezember 2033 gelten und die Aufnahme, Unterbringung und Eingliederung von Spätaussiedlern langfristig rechtssicher und kommunal praktikabel gestalten.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Spätaussiedler im Rahmen der vorläufigen Unterbringung künftig möglichst gemeinsam unterzubringen, um die Eingliederung frühzeitiger zu ermöglichen. Zudem soll eine eigenständige Rechtsverordnung zur Verteilung der Zugewanderten geschaffen werden.

Auch die Gebührenregelungen werden präzisiert und die kommunalen Satzungsmöglichkeiten erweitert.

Poseck verwies auf das Modellprojekt in Lich, wo Spätaussiedler von Beginn an begleitet und unterstützt werden. Auch die Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth soll zu einem Kultur-, Weiterbildungs- und Begegnungszentrum ausgebaut werden.

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Hessischen Landtag in erster Lesung beraten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hessischer Landtag (Archiv)

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