Schülerfirmen in MV bleiben dauerhaft von Umsatzsteuer befreit
Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Bildung und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen. Das teilte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Mittwoch mit.
Damit wird eine ursprüngliche Übergangsregelung zu einer dauerhaften Lösung, nachdem der Bund sein Umsatzsteuergesetz geändert hat.
Die Neuregelung betrifft rechtlich unselbstständige Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen und der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns.
„Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, sagte Oldenburg. Die Steuerbefreiung gilt nur, solange die Leistungen nicht in erster Linie der Gewinnerzielung oder dem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen.
Anders verhält es sich bei rechtlich selbstständig organisierten Schülerfirmen, etwa in einer GbR. Diese können unter Umständen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nutzen.
Im Land gibt es derzeit nach Angaben des Ministeriums keine in einer GbR organisierten Schülerfirmen. Aktuell existieren in Mecklenburg-Vorpommern 50 Schülerfirmen, seit 2023 haben sich etwa 20 neu gegründet.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Finanzamt (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
- Die Regelung wurde von einer Übergangsregelung zu einer dauerhaften Lösung geändert.
- Aktuell existieren 50 Schülerfirmen im Land, davon etwa 20 neu gegründet seit 2023.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern
- 50 Schülerfirmen aktuell, 20 neu gegründet seit 2023
- rechtlich unselbstständige Schülerfirmen sind von der Umsatzsteuer befreit
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Umsatzsteuerbefreiung für Schülerfirmen bleibt in Mecklenburg-Vorpommern bestehen
- Änderung des Bundeseinkommensteuergesetzes führte zu dauerhafter Lösung
- Schülerfirmen dienen vorrangig dem Unterrichtszweck und pädagogischer Vermittlung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
- Neuregelung wird von der Bildungsministerin als dauerhafte Lösung kommuniziert.
- Steuerbefreiung gilt nur, solange die Aktivitäten dem Unterrichtszweck und nicht der Gewinnerzielung dienen.
