Bundesregierung will Musikclubs zu Kulturorten erklären
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Änderungen im Baurecht für Musikclubs
Berlin () – Musikclubs sollen in Deutschland künftig baurechtlich als Kulturorte gelten. Das will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen, berichtet der „Focus“.
Mit der Änderung im Baurecht soll es künftig leichter werden, Clubs und Diskotheken auch in Städten und dörflichen Wohngebieten zu betreiben. Bislang war das vor allem deshalb schwer, weil Musikclubs in der Regel als Vergnügungsstätten galten.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sagte dem Nachrichtenmagazin, er habe sich dafür stark gemacht, dass das Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt werde und Musikclubs nun eindeutig von reinen Vergnügungsstätten abzugrenzen seien. Außerdem seien sie nun in mehreren Baugebietstypen, zum Beispiel in Kerngebieten, urbanen Gebieten und Gewerbegebieten, ausdrücklich zulässig. Dies sei ein wichtiger Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kitkat-Club (Archiv) |
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