Netzentgelt-Rabatte für Industrie sollen verlängert werden

27. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Verlängerung des Bandlastprivilegs in Berlin

() – Das Bandlastprivileg für große Stromverbraucher in der Industrie wird bis Ende 2031 verlängert. Das kündigte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller bei Politico an. Die Behörde werde die Änderung an diesem Mittwoch bekannt geben. Ursprünglich sollte die Regelung schon 2028 auslaufen.

„Die Übergangszeit wollen wir nochmal deutlich erweitern, weil wir sehen, dass Unternehmen erst investieren müssen, um flexibler zu sein, dass sie sich darauf vorbereiten, einstellen müssen“, sagte Müller. Es sei der ausdrückliche Wunsch der Bundesnetzagentur, der energieintensiven Industrie auch nach wie vor ein Produzieren in zu ermöglichen.

Über das Bandlastprivileg erhalten energieintensive Industrien wie Chemie-, Papier- und Glashersteller deutlich reduzierte Netzentgelte, wenn sie auf mindestens 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr kommen. Die Stunden sind ein Maß dafür, wie gleichmäßig Unternehmen ihren Strom abnehmen.

„Das passte zu einer Welt, wo wir aus großen Kohlekraftwerken, Atomkraftwerken sehr gleichförmig Strom produziert haben und ein Interesse hatten, dass er genauso verbraucht wird“, sagte Müller. Doch mit dem Hochlauf erneuerbarer Energien schwanke die Strommenge im Markt stärker. „Darum ist die neue Kunst im Stromsystem der Zukunft, auch flexibler Strom zu verbrauchen“, so Müller. Entsprechend solle auch die Subvention angepasst werden, um flexible Abnahmeverhalten zu belohnen und eine europarechtskonforme Lösung zu finden.

Siehe auch:  CPAC-Konferenz soll nach Deutschland expandieren

Vor diesem Hintergrund läuft derzeit ein Modellversuch der Bundesnetzagentur mit sechs relevanten Unternehmen mit Unterstützung der Wirtschaftsverbände BDI und DIHK. „Das läuft bis Ende diesen Jahres, sodass wir dann Anfang 27 eine generelle Regelung sozusagen ergänzend zu der […] Bestandsschutzregelung erlassen können, die dauerhaft niedrige Netzentgelte ermöglicht, bei europarechtskonformer Gegenleistung in Form von Flexibilität“, sagte Müller.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesnetzagentur (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bandlastprivileg für große Stromverbraucher bis Ende 2031 verlängert
  • Ursprünglicher Auslauf 2028 geplant
  • Modellversuch mit sechs Unternehmen bis Ende 2023 läuft

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Energien intensive Industrien wie Chemie-, Papier- und Glashersteller betroffen
  • Bandlastprivileg bis Ende 2031 verlängert, ursprünglich für 2028 geplant
  • Modellversuch mit sechs Unternehmen bis Ende 2023, generelle Regelung ab Anfang 2027

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verlängerung des Bandlastprivilegs bis Ende 2031 aufgrund der Notwendigkeit für Unternehmen, in flexible Technologien zu investieren
  • Ziel, energieintensive Industrie in Deutschland zu unterstützen und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten
  • Anpassung der Subventionen an schwankende Strommengen durch erneuerbare Energien und Förderung flexibler Stromabnahme

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verlängerung des Bandlastprivilegs für große Industrieverbraucher bis Ende 2031
  • Anpassung der Subventionen zur Förderung flexibler Stromabnahme
  • Modellversuch mit sechs Unternehmen zur Entwicklung einer neuen Regelung bis 2027
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)