OLG: Zahlungsverkehr mit Russland unterfällt nicht automatisch EU-Sanktionen

4. Dezember 2025

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zu Zahlungen

() – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der gewöhnliche Zahlungsverkehr nicht ohne Weiteres unter die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands fällt, die die Lage der destabilisieren. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Demnach durfte eine Sparkasse die Auszahlung eines Betrags von rund 37.000 Euro, der von einem Unternehmen mit Sitz in Moskau auf das Konto eines deutschen Unternehmens überwiesen wurde, nicht verweigern.

Die Sparkasse hatte den Betrag wegen eines vermuteten Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen lassen.

Das Landgericht hatte die Sparkasse zuvor zur Freigabe des Geldes verurteilt. Die Berufung der Sparkasse gegen dieses Urteil wies der zuständige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zurück.

Die Richter argumentierten, dass keine stichhaltigen Zweifel an der Person des Zahlungsempfängers bestanden hätten. Die in Moskau ansässige Geschäftspartnerin des deutschen Unternehmens stehe zudem nicht auf der Sanktionsliste der EU.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass der Zahlungsverkehr nicht automatisch unter EU-Sanktionen fällt.
  • Sparkasse durfte Auszahlung von 37.000 Euro von Moskauer Unternehmen an deutsches Unternehmen nicht verweigern.
  • Landgericht Wiesbaden hatte Sparkasse zur Freigabe des Geldes verurteilt, Berufung wurde zurückgewiesen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Unternehmen in Deutschland und Moskau
  • beträgt die strittige Summe rund 37.000 Euro
  • keine Angaben zu spezifischen Zielgruppen oder Fristen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen aufgrund der Situation in der Ukraine
  • Überweisung eines Betrags von einem Unternehmen in Moskau auf ein deutsches Konto
  • Geschäftspartnerin des deutschen Unternehmens steht nicht auf der EU-Sanktionsliste

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der gewöhnliche Zahlungsverkehr nicht unter die EU-Sanktionen fällt.
  • Sparkasse musste die Auszahlung eines Betrags von 37.000 Euro annehmen.
  • Gericht wies die Berufung der Sparkasse zurück.

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