Leopoldina kritisiert EU-Pläne für Pestizid-Zulassungen

2. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wissenschaft und Landwirtschaft in der EU

Halle (Saale) () – Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina warnt die EU davor, die Regeln für Pflanzenschutzmittel zu lockern. Es sei ein Fehler, auf die erneute Prüfung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen nach zehn Jahren zu verzichten, heißt es in einem Papier der Akademie, welches am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die Autoren halten die befristete Zulassung für entscheidend, um ein lernfähiges Regulierungssystem zu erhalten. Die bisherige Erfahrung habe gezeigt, dass viele Wirkstoffe nach zehn Jahren vom Markt genommen wurden, entweder aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder weil Unternehmen aus ökonomischen Gründen auf eine Neuzulassung verzichteten. Die Fachleute befürchten, dass durch eine entfristete Zulassung bedenkliche oder veraltete Wirkstoffe länger auf dem Markt bleiben könnten. Auch bezweifeln sie, dass die Lockerung zu mehr Innovationen führt. Gerade die Zehn-Jahres-Überprüfung zwinge die Hersteller bisher dazu, sich kontinuierlich mit der Risikoermittlung und -bewertung ihrer zugelassenen Wirkstoffe zu befassen.

Die Leopoldina empfiehlt der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für den Erhalt der Neubewertungsregelung einzusetzen. Die Fristen könnten jedoch vom Gefährdungspotenzial des Wirkstoffes abhängen. Unbedenkliche Stoffe könnten so auch länger ihre Gültigkeit behalten. Zudem wird eine Nachmarktkontrolle vorgeschlagen, um die Entscheidungen zur Zulassung nicht nur auf Labordaten zu stützen, sondern auch auf systematisches Umweltmonitoring.

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Das Papier gibt auch Empfehlungen zum Umgang mit den Abverkaufs- und Aufbrauchfristen: Wenn Wirkstoffe ihre Zulassung nach zehn Jahren verlieren, dürfen sie in bereits erworbenen Produkten noch für 18 Monate genutzt werden. Diese Frist will die EU auf drei Jahre verdoppeln. Für die Experten ist diese Überlegung mit Blick auf Gesundheits- und Umweltrisiken problematisch, verlängert sie doch die Verwendung bereits als bedenklich eingestufter Stoffe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Leopoldina warnt die EU vor Lockerung der Regeln für Pflanzenschutzmittel.
  • Empfehlungen zur Neubewertungsregelung und Nachmarktkontrolle wurden ausgesprochen.
  • EU plant, die Abverkaufsfristen von 18 Monaten auf drei Jahre zu verlängern.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • EU, betrifft Regelungen zu Pflanzenschutzmitteln, Empfehlungen zur Neubewertungsregelung
  • Zehn-Jahres-Überprüfung entscheidend für Risikoermittlung und -bewertung
  • Abverkaufsfrist von 18 Monaten nach Verlust der Zulassung, EU plant Verdopplung auf drei Jahre

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Warnung vor Lockerung der Regeln für Pflanzenschutzmittel
  • Bedeutung der Zehn-Jahres-Überprüfung für regulatorische Effizienz und Risikobewertung
  • Bedenken über längere Marktführungszeiten bedenklicher oder veralteter Wirkstoffe

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einsetzen für den Erhalt der Neubewertungsregelung auf EU-Ebene
  • Vorschlag zur Nachmarktkontrolle durch systematisches Umweltmonitoring
  • Bedenken gegenüber der Verdopplung der Abverkaufsfristen auf drei Jahre
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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