NRW-Landesregierung beschließt Bürokratieabbau in Pflege und Eingliederungshilfe

3. Juni 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes in NRW

() – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Bürokratie für Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden in der Pflege und der Eingliederungshilfe abzubauen, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Mittwoch mit.

Das Kabinett beschloss den Entwurf am Dienstag.

Er sieht unter anderem vor, Doppelprüfungen zu vermeiden: Wenn der Medizinische Dienst die Pflegequalität bereits positiv bewertet hat, soll die Heimaufsicht nicht erneut prüfen müssen. Zudem entfällt die bisherige Obergrenze von 80 Plätzen für Pflegeeinrichtungen; künftig gilt ein Richtwert von 120 Plätzen.

Tagespflegeeinrichtungen unterliegen nur noch einer Anzeigepflicht und werden nur anlassbezogen kontrolliert.

Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass die Vereinfachungen nicht zu Lasten der Qualität gingen. Die bestehenden Standards, die Einzelzimmerquote und der Schutz der Privatsphäre blieben erhalten.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht und soll Anfang 2027 in Kraft treten.

Siehe auch:  Wetterbericht für Sachsen (09.02.2026)
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Landtag (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes beschlossen.
  • Doppelprüfungen bei positiven Bewertungen durch den Medizinischen Dienst entfallen.
  • Obergrenze für Pflegeeinrichtungen von 80 auf 120 Plätze angehoben.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden in der Pflege und Eingliederungshilfe
  • Reduzierung der Bürokratie durch Vermeidung von Doppelprüfungen
  • Gesetzespremiere im Landtag geplant, Inkrafttreten Anfang 2027

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bürokratieabbau für Pflegeeinrichtungen und Aufsichtsbehörden
  • Vermeidung von Doppelprüfungen zur Effizienzsteigerung
  • Erhöhung der Obergrenze für Pflegeplätze von 80 auf 120

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) beschlossen
  • Doppelprüfungen bei Pflegeeinrichtungen vermeiden
  • Anzeigepflicht für Tagespflegeeinrichtungen eingeführt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)