Berlin reformiert Kita-Gesetz
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Gesellschaftliche Reformen in Berlin: Kita-Förderung
Berlin () – Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine umfassende Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) beschlossen. Damit sollen die pädagogische Qualität verbessert, der Zugang zu Betreuungsplätzen erleichtert und die Sprach- sowie Gesundheitsförderung gestärkt werden, wie die zuständige Senatorin Katharina Günther-Wünsch mitteilte.
Sie betonte, dass nach dem erfolgreichen Platzausbau der vergangenen Jahre nun die Qualität in den Mittelpunkt rücke.
Zu den Kernpunkten gehört eine zweistufige Verbesserung des Personalschlüssels für Kinder unter drei Jahren, die am 1. Januar beginnt. Ab August soll eine Fachkraft im Ergebnis ein Kind weniger betreuen, was mehr Zeit für die individuelle Betreuung schafft und nach Angaben der Verwaltung rund 2.400 Vollzeitstellen im System sichert.
Zudem wird mit einem sogenannten Kita-Chancenjahr der Zugang vereinfacht: Familien erhalten für ihre Kinder ab dem dritten Geburtstag automatisch einen Willkommensgutschein für einen Kita-Platz zugesandt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Partizipationszuschlag für Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern aus sozial belasteten Familien oder mit Sprachförderbedarf. Diese Kitas erhalten personelle Zuschläge, die ab einer bestimmten Quote steigen.
Ebenfalls gesetzlich verankert werden soll die Gesundheitsvorsorge mit Zahnpflege, Bewegung und Hygieneerziehung als fester Bestandteil des Kita-Alltags. Die Novelle soll Planungssicherheit für Eltern und Träger schaffen und eine Grundlage für mehr Chancengerechtigkeit bilden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kita im Berliner Bezirk Kreuzberg (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) beschlossen.
- Verbesserung des Personalschlüssels für Kinder unter drei Jahren ab 1. Januar.
- Einführung des Kita-Chancenjahrs: automatische Willkommensgutscheine für Kinder ab dem dritten Geburtstag.
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- Betroffene Zielgruppen: Kinder unter drei Jahren, Familien mit Kindern ab dem dritten Geburtstag, sozial belastete Familien
- Regionen: Berlin
- Zeiträume: Änderungen im Personalschlüssel ab 1. Januar, Willkommensgutschein ab August, personelle Zuschläge ab bestimmter Quote
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- Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) beschlossen
- Verbesserung des Personalschlüssels für Kinder unter drei Jahren ab 1. Januar
- Einführung eines Kita-Chancenjahres zur Vereinfachung des Zugangs zu Betreuungsplätzen
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