IG Metall wirft Regierung Versagen bei Entgelttransparenz vor
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gleichheit der Entlohnung in Deutschland
Berlin () – Die Erste Vorsitzende der Industriegewerkschaft Metall, Christiane Benner, wirft der Bundesregierung politisches Versagen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz vor. „Innerhalb von drei Jahren Frist hat es keine Bundesregierung geschafft, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die dafür sorgt, dass Frauen besser bezahlt werden“, sagte Benner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
Wer wirtschaftliche Unabhängigkeit und mehr Erwerbsarbeit von Frauen wolle, müsse endlich für gleiche Bezahlung sorgen. Entgeltgleichheit sei ein Grundrecht und kein Nice-to-have, so Benner weiter. Die Bundesregierung müsse jetzt für Rechtssicherheit sorgen und die Richtlinie ambitioniert umsetzen.
Die Frist für die Überführung der Richtlinie in deutsches Recht ist der 7. Juni. Das zuständige Bildungsministerium hat aber bereits angekündigt, dass diese nicht eingehalten werde.
Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, hält die Verzögerung für verschmerzbar. „Für mich gilt: Qualität statt Geschwindigkeit“, sagte er den Funke-Zeitungen. Bei der Umsetzung in nationales Recht solle darauf geachtet werden, dass dies möglichst bürokratiearm gelinge.
Er plädiert für eine Angemessenheitsvermutung für Tarifverträge. Tarifverträge differenzierten nach Tätigkeiten und nicht nach Geschlecht, sagte Radtke. Wo ein Tarifvertrag angewandt werde, könne es seiner Ansicht nach keine Diskriminierung beim Entgelt geben.
Erleichterungen für Betriebe mit Tarifverträgen kann sich auch Benner vorstellen. So könne Tarifbindung gestärkt werden, sagte sie.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Christiane Benner (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Christiane Benner kritisiert die Bundesregierung für das Versagen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz.
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- Frist: 7. Juni (Umsetzung der EU-Richtlinie)
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