Niedersachsen plant Einmalzahlung für Beamte und Richter

15. Dezember 2025

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik Niedersachsen: Sonderzahlungen für Beamte

() – Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Sonderzahlung an Beamte, Richter und Anwärter beschlossen. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover am Montag mit.

Die Einmalzahlung soll den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung und damit eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen.

Die Zahlung soll 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die Gruppen ab A 9 betragen. Voraussetzung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben.

Teilzeitbeschäftigten soll die Zahlung anteilig gewährt werden. Anwärter sollen 250 Euro erhalten.

Die Auszahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr, da die technische Umsetzung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beginnen kann.

Der Gesetzentwurf geht nun nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag. Die Maßnahme belastet den Landeshaushalt mit etwa 59,6 Millionen Euro, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Niedersächsischer Landtag (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Beamte, Richter und Anwärter in Niedersachsen
  • Einmalzahlung von 800 Euro (A 5 bis A 8) und 500 Euro (ab A 9); Anwärter erhalten 250 Euro
  • Auszahlung rückwirkend im Jahr 2026; Kosten etwa 59,6 Millionen Euro

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte, Richter und Anwärter
  • Erfüllung der von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstandsregel zur Grundsicherung
  • Belastung des Landeshaushalts mit etwa 59,6 Millionen Euro

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzentwurf für Sonderzahlung an Beamte, Richter und Anwärter beschlossen
  • Einmalzahlungen von 800 Euro (A 5 bis A 8) und 500 Euro (ab A 9) vorgesehen
  • Auszahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
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