Niedersachsen plant Einmalzahlung für Beamte und Richter
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Politik Niedersachsen: Sonderzahlungen für Beamte
Hannover () – Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Sonderzahlung an Beamte, Richter und Anwärter beschlossen. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover am Montag mit.
Die Einmalzahlung soll den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung und damit eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen.
Die Zahlung soll 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die Gruppen ab A 9 betragen. Voraussetzung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben.
Teilzeitbeschäftigten soll die Zahlung anteilig gewährt werden. Anwärter sollen 250 Euro erhalten.
Die Auszahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr, da die technische Umsetzung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beginnen kann.
Der Gesetzentwurf geht nun nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag. Die Maßnahme belastet den Landeshaushalt mit etwa 59,6 Millionen Euro, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Niedersächsischer Landtag (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Gesetzentwurf für Sonderzahlung an Beamte, Richter und Anwärter beschlossen
- Einmalzahlung: 800 Euro für Besoldungsgruppen A 5 bis A 8, 500 Euro für Gruppen ab A 9
- Anwärter erhalten 250 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszahlung rückwirkend im neuen Jahr
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Beamte, Richter und Anwärter in Niedersachsen
- Einmalzahlung von 800 Euro (A 5 bis A 8) und 500 Euro (ab A 9); Anwärter erhalten 250 Euro
- Auszahlung rückwirkend im Jahr 2026; Kosten etwa 59,6 Millionen Euro
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- Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte, Richter und Anwärter
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- Gesetzentwurf für Sonderzahlung an Beamte, Richter und Anwärter beschlossen
- Einmalzahlungen von 800 Euro (A 5 bis A 8) und 500 Euro (ab A 9) vorgesehen
- Auszahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
