Hamburg verlängert Genehmigungspflicht für Wohnungsumwandlungen

16. Dezember 2025

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wohnungsmarkt Hamburg: Umwandlungsrecht verlängert

() – Der Hamburger Senat hat die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um weitere fünf Jahre bis Ende 2030 verlängert. Das teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen am Dienstag mit.

Die Regelung gilt für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen und soll Mieter vor Verdrängung schützen.

Seit ihrem Inkrafttreten vor fünf Jahren habe sich die Umwandlungsverordnung als wirksames Instrument erwiesen, da seither nur eine geringe Zahl von Umwandlungen genehmigt worden sei, hieß es. Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein betonte, dass Umwandlungen oft höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich zögen und daher streng geregelt sein müssten.

Genehmigungen seien nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Rechtsgrundlage ist §250 des Baugesetzbuches. Die Gültigkeit der bisherigen Verordnung wäre am 31. Dezember 2025 ausgelaufen.

Hamburg hatte bereits 2021 die gesamte Stadt zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt, um Instrumente zur Schaffung und zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums nutzen zu können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Satellitenschüssel an Wohnhaus (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Mieter in Hamburg
  • Gültigkeit bis Ende 2030
  • Regelung für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verlängerung der Genehmigungspflicht zum Schutz der Mieter vor Verdrängung
  • Geringe Zahl genehmigter Umwandlungen seit Inkrafttreten der Verordnung
  • Umwandlungen führen oft zu höheren Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Genehmigungspflicht für Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2030 verlängert
  • Regelung gilt für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen
  • Genehmigungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich

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