Hamburg verlängert Genehmigungspflicht für Wohnungsumwandlungen
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Wohnungsmarkt Hamburg: Umwandlungsrecht verlängert
Hamburg () – Der Hamburger Senat hat die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um weitere fünf Jahre bis Ende 2030 verlängert. Das teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen am Dienstag mit.
Die Regelung gilt für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen und soll Mieter vor Verdrängung schützen.
Seit ihrem Inkrafttreten vor fünf Jahren habe sich die Umwandlungsverordnung als wirksames Instrument erwiesen, da seither nur eine geringe Zahl von Umwandlungen genehmigt worden sei, hieß es. Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein betonte, dass Umwandlungen oft höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich zögen und daher streng geregelt sein müssten.
Genehmigungen seien nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Rechtsgrundlage ist §250 des Baugesetzbuches. Die Gültigkeit der bisherigen Verordnung wäre am 31. Dezember 2025 ausgelaufen.
Hamburg hatte bereits 2021 die gesamte Stadt zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt, um Instrumente zur Schaffung und zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums nutzen zu können.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Satellitenschüssel an Wohnhaus (Archiv) |
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