Münchner Gericht verurteilt drei IS-Mitglieder zu Haftstrafen
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Politische Urteile zu Terrorismus in München
München () – Das Oberlandesgericht München hat drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Kriegsverbrechen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, erhielten die Männer Strafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten Haft.
Die drei Männer waren Mitglieder der Liwa Jund al-Rahman, einer ursprünglich eigenständigen Rebellengruppe, die sich 2014 dem Islamischen Staat anschloss. Einer der Angeklagten hatte die Vereinigung gegründet und geführt, kontrollierte ein Ölfeld in der Provinz Deir ez-Zor und wies die Gruppe an, sich an einem Überfall auf Schiiten in Hatlah zu beteiligen. Ein weiterer Angeklagter leitete das Medienbüro und produzierte Propagandavideos, während der Dritte eine Mörser-Kompanie führte.
Das Gericht wies die Verteidigungsargumente der Angeklagten zurück, wonach sie sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden hätten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zwar die lange Zeit seit den Taten, verwies aber auf die besondere Brutalität des IS. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv) |
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- Oberlandesgericht München verurteilt drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Kriegsverbrechen.
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- Strafen: neun Jahre und zehn Monate, sieben Jahre, vier Jahre und sechs Monate Haft
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