Hamburg führt Hundesteuerbefreiung für Tierheim-Hunde ein
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Hamburg: Hundesteuer und Tierschutzmaßnahmen
Hamburg () – Der Hamburger Senat hat eine dreijährige Befreiung von der Hundesteuer für die Adoption von Hunden aus dem Tierheim beschlossen. Die Regelung soll ab 2027 gelten und betrifft ungefährliche Tiere, wie die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft mitteilte.
Zugleich wird die allgemeine Hundesteuer in der Hansestadt erstmals seit 1995 von 90 auf 120 Euro pro Jahr erhöht.
Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anja Quast, begrüßte die Steuerbefreiung als ‚genau den richtigen Schritt‘. Sie verwies darauf, dass der Hamburger Tierschutzverein jährlich 700 bis 900 Hunde aufnehme, von denen viele älter, krank oder pflegeintensiv seien und lange im Tierheim blieben.
Finanzielle Sorgen seien oft ein Hindernis für eine Adoption. Die Befreiung solle Anreize schaffen und die Tierheime entlasten.
Die Erhöhung der allgemeinen Hundesteuer auf 120 Euro sei angesichts gestiegener Kosten sachgerecht, so Quast.
Damit liege Hamburg auf dem Niveau von Berlin und im Vergleich zu anderen deutschen Städten weiterhin auf einem moderaten Niveau. Für sogenannte Listenhunde gelte ein angepasster Steuersatz.
Die beschlossene Steuerbefreiung setzt ein Ersuchen der rot-grünen Regierungsfraktionen aus dem Juli 2025 um.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frau geht Gassi |
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- Dreijährige Befreiung von der Hundesteuer für die Adoption von Hunden aus dem Tierheim beschlossen, ab 2027.
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