Tübingen führt Übernachtungssteuer für Touristen ein

14. November 2025

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftliche Maßnahmen in Tübingen 2026

Tübingen () – Die Universitätsstadt Tübingen erhebt ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer von zwei Euro pro Nacht und Gast. Das hat der Gemeinderat beschlossen, wie die Stadtverwaltung mitteilte.

Die Einnahmen sollen vollständig der touristischen Infrastruktur zugutekommen und nicht in den städtischen Haushalt fließen.

Von der Steuerpflicht betroffen sind alle entgeltlichen Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und anderen Beherbergungseinrichtungen. Ausgenommen sind Minderjährige unter 18 Jahren, Aufenthalte in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Langzeitgäste ab der 61. Nacht in derselben Unterkunft.

Die Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer quartalsweise anmelden und abführen.

Für bereits 2025 gebuchte Übernachtungen gilt eine Übergangsregelung. Die Stadt will die Betriebe in den kommenden Wochen über die Neuerung informieren und stellt Unterstützungsmaterialien zur Verfügung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tübingen am Neckar

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Übernachtungssteuer von zwei Euro pro Nacht ab dem 1. Januar 2026.
  • Einnahmen fließen in die touristische Infrastruktur, nicht in den städtischen Haushalt.
  • Steuerpflicht gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen, Ausnahmen für Minderjährige, Krankenhausaufenthalte und Langzeitgäste ab 61. Nacht.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind alle Gäste von Beherbergungseinrichtungen in Tübingen ab 1. Januar 2026
  • Übernachtungssteuer von zwei Euro pro Nacht
  • Ausnahmen: Minderjährige unter 18, soziale Einrichtungen, Langzeitgäste ab 61. Nacht

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einführung einer Übernachtungssteuer von zwei Euro pro Nacht und Gast ab Januar 2026
  • Einnahmen sollen der touristischen Infrastruktur zugutekommen
  • Steuer betrifft alle entgeltlichen Übernachtungen, Ausnahmen für Minderjährige, soziale Einrichtungen und Langzeitgäste ab der 61. Nacht

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführung einer Übernachtungssteuer von zwei Euro pro Nacht ab 1. Januar 2026
  • Einnahmen fließen in die touristische Infrastruktur
  • Beherbergungsbetriebe müssen Steuer quartalsweise anmelden und abführen
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