CDU-Wirtschaftsflügel will Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen

25. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftspolitik in Deutschland: Teilzeitregelung im Fokus

() – Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen. Auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar soll ein entsprechender Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ beschlossen werden, meldet der „Stern“.

Darin fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT): „Der Rechtsanspruch auf Teilzeit soll zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten.“ Besondere Gründe könnten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen sein.

Die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann sagte dem „Stern“: „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen sind für echte Ausnahmesituationen gedacht – nicht als Normalfall.“ Teilzeit sei richtig und notwendig – für Familien, für Pflege, für Gesundheit. Aber es gäbe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. „Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung darf nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden“, sagte Connemann.

Bisher hat jeder Arbeitnehmer in grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit. Dafür muss das Arbeitsverhältnis lediglich mehr als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht ausdrücklich entgegenstehen, muss ein Unternehmen zustimmen. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren“, heißt es in dem Antrag weiter. Hintergrund ist auch die Kritik, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben, weniger in die Sozialsysteme einzahlen, aber die vollen Leistungen beziehen. Das kritisierte zuletzt etwa der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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  • Betrifft: Arbeitnehmer in Deutschland
  • Zielgruppen: Menschen, die Teilzeit arbeiten möchten, insbesondere aus Gründen der Lebensgestaltung; Familien, Pflegekräfte
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  • Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels
  • Teilzeit nur bei besonderen Gründen wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
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