BGH bestätigt Unzulässigkeit gewinnbringender Untervermietung
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung zur Untervermietung in Karlsruhe
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt.
Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Berliner Zweizimmerwohnung ohne Erlaubnis für einen höheren Betrag untervermietet, als er selbst an Miete zahlte.
Das Berufungsgericht hatte der Klage der Vermieterin auf Räumung der Wohnung stattgegeben, nachdem der Mieter die Wohnung während eines Auslandsaufenthalts untervermietet hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters zurück und bestätigte damit das Urteil des Berufungsgerichts. Die Kündigung durch die Vermieterin sei wirksam, da der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nur dann bestehe, wenn der Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse behalten möchte. Eine Gewinnerzielung sei nicht von dieser Regelung umfasst. Die Entscheidung berücksichtige auch die Interessen der Untermieter, die vor überhöhten Mieten geschützt werden sollten, hieß es.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wohnungsanzeigen (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundesgerichtshof entschied, gewinnbringende Untervermietung ist unzulässig.
- Mieter hatte Wohnung ohne Erlaubnis höher untervermietet als eigene Miete.
- Kündigung durch Vermieterin wurde als wirksam bestätigt.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft Mieter und Vermieter in Deutschland
- betrifft insbesondere große Städte wie Berlin
- Entscheidung des Bundesgerichtshofs, veröffentlicht am Mittwoch
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unzulässige gewinnbringende Untervermietung über eigene wohnungsbezogene Aufwendungen hinaus
- Mieter hatte ohne Erlaubnis für höheren Betrag untervermietet
- Schutz der Untermieter vor überhöhten Mieten
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bundesgerichtshof hat entschieden, dass gewinnbringende Untervermietung unzulässig ist.
- Mieter, der ohne Erlaubnis und zu höheren Preisen untervermietet, riskiert die Kündigung.
- Entscheidung schützt Untermieter vor überhöhten Mieten.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
- Tausende Häftlinge vorzeitig aus Gefängnis entlassen - 20. März 2026
- Lehrerverband sieht Verbot von Messengerdiensten kritisch - 20. März 2026
- Merz will KI-Verordnung komplett auf den Prüfstand stellen - 20. März 2026
