Jeder sechste 2008 geborene Mann hat weitere Staatsangehörigkeit

17. November 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Staatsangehörigkeit und Wehrdienst in Deutschland

() – In besitzt rund ein Sechstel der Männer, die ab 2026 zur Musterung müssen, neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten.

Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, über die die „Welt“ berichtet. Demnach lebten beim jüngsten Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 genau 340.859 Männer mit deutschem Pass in Deutschland, die im Jahr 2008 geboren wurden. 56.693 dieser Männer hatten neben der deutschen noch eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten.

Die wichtigsten weiteren Staatsangehörigkeiten waren demnach die türkische (14.463 Fälle), die polnische (4.141 Fälle), die italienische (3.857 Fälle) und die russische (3.691 Fälle). Weitere wichtige Staaten sind Serbien (1.888 Fälle), Marokko (1.640 Fälle) und (1.620 Fälle). Die Zahlen dürften inzwischen höher liegen, da mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben wurde.

Vorgesehen sei, dass für Personen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung erstmalig in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden sollen, „vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses eine unterstützte Verfassungstreueprüfung durchzuführen ist“, teilte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums der „Welt“ mit. „Über die Frage, ob eine mehrstaatliche Person Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, entscheidet die für die Ernennung oder Heranziehung zuständige Stelle.“

Vor allem mit Blick auf Russland warnen Experten vor möglichen Loyalitätskonflikten: „Die Staatsangehörigkeitsreform von 2024 hat insbesondere die Entstehung deutsch-russischer doppelter Staatsangehöriger stark vereinfacht, was überhaupt nicht zur Zeitenwende passt“, sagte Matthias Friehe, Professor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel. „Wer loyal zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland steht, kann nicht loyal zum Putin-Regime sein und umgekehrt.“

Siehe auch:  Verfassungsschutz warnt vor russischem Einfluss auf Landtagswahlen

Man merke deutlich, „dass die unbegrenzte Hinnahme von Mehrstaatigkeit neue Bürokratie nach sich zieht, weil sich mögliche Konfliktlagen multiplizieren können“, sagte Rechtswissenschaftler Ferdinand Weber, der an der Universität eine Vertretungsprofessur innehat und als Experte für Staatsangehörigkeitsrecht gilt. Dies betreffe sowohl Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik als auch mögliche Loyalitätskonflikte durch Einsätze im zweiten Heimatstaat für Betroffene. Mit Blick auf die Sicherheitsrisiken erwartet Weber, dass diese dann „wohl schlicht nach Musterung zur Nichtheranziehung führen dürften“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Reisepass (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Rund ein Sechstel der Männer, die ab 2026 zur Musterung müssen, haben neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten.
  • Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 wird der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben.
  • Vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung für mehrstaatliche Personen vorgesehen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Männer mit dualer Staatsangehörigkeit, die 2008 in Deutschland geboren wurden, insgesamt 56.693 Männer
  • Schwerpunktregionen sind Deutschland und insbesondere im Kontext zu Russland
  • Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 mit möglichen Loyalitätskonflikten erwartet, vor allem bezüglich der Wehrdienstverpflichtung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Durchführung einer unterstützten Verfassungstreueprüfung vor Wehrdienstbeginn für mehrstaatliche Personen
  • Prüfung durch die zuständige Stelle über die Loyalität zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Beachtung möglicher Loyalitätskonflikte insbesondere bei deutsch-russischen Staatsangehörigen

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