Deutschland bei Schutz vor Belästigung im EU-Vergleich hinten

3. Februar 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Herausforderungen in Deutschland: Sexuelle Belästigung

() – In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in .

Das geht aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es darin.

Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben.“

Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. Weiter heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“ Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen – das zeigt das Gutachten ganz deutlich. Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Sie fügte hinzu: „Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“

Siehe auch:  Einigung: CDU will Teilzeit-Anspruch nur noch für Ausnahmefälle

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Antidiskriminierungsbeauftragte (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Deutschland hat im europäischen Vergleich den geringsten Schutz vor sexueller Belästigung.
  • Die Bundesregierung plant eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, um den Schutz auszuweiten.
  • Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes vereinbart worden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Frauen, generell Personen, die sexuelle Belästigung erfahren
  • Region: Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern
  • Handlung: Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt, Verbesserung des Diskriminierungsschutzes geprüft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Deutschland hat im europäischen Vergleich die schwächsten Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung.
  • In anderen Ländern ist sexuelle Belästigung umfassend in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich Gesundheitsversorgung und Wohnraum, verboten.
  • Der Handlungsbedarf zur Reform des Gleichbehandlungsgesetzes wurde von der Bundesregierung erkannt.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt
  • Verbesserung des Diskriminierungsschutzes im Koalitionsvertrag vereinbart
  • Prüfung, wie gesetzgeberische Vorgaben am besten umgesetzt werden können

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




4,2/5 (22 Bewertungen)
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH