Urteil gegen Omer A. S. wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

17. November 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Verurteilung wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf

() – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Omer A. S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dies teilte das Gericht am 17. November mit.

Der 32-jährige irakische Staatsangehörige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Nach den Feststellungen des Gerichts identifizierte sich der Angeklagte spätestens im Frühjahr 2016 mit den Zielen des „Islamischen Staates“. Er erhielt eine militärische und religiös-ideologische Ausbildung und legte einen Treueeid ab.

Zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 war er als Kämpfer in militärischen Einheiten des IS im Raum Kirkuk aktiv und unterwarf sich den Befehlen der Organisation.

Die Ermittlungen wurden durch Informationen US-amerikanischer Behörden angestoßen. Der Nachweis der Tat erfolgte unter anderem durch Mitgliederlisten des IS, die dem Bundeskriminalamt vorgelegt wurden.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und sich vom IS gelöst hat, während die Gefährlichkeit der Vereinigung als belastend gewertet wurde. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Omer A. S. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Er identifizierte sich ab Frühjahr 2016 mit den Zielen des "Islamischen Staates".
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Omer A. S., 32 Jahre alt, irakischer Staatsangehöriger
  • Freiheitsstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
  • Tatzeitraum: Mai 2016 bis Oktober 2017, aktiv im Raum Kirkuk

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Mitgliedschaft beim "Islamischen Staat" seit spätestens 2016
  • Teilnahme an militärischen und ideologischen Trainings, Einschreibung bei IS
  • Aktivitäten als Kämpfer im Raum Kirkuk zwischen 2016 und 2017

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Omer A. S. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
  • Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.

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