FDP begrüßt geplante Flexibilisierung bei Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Gesetzesänderung zur Tierabfallentsorgung in BW
Stuttgart () – Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hat die geplante Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes als überfälligen Schritt bezeichnet. Das teilte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Georg Heitlinger, in Stuttgart mit.
Heitlinger zeigte sich erfreut, dass Stadt- und Landkreise sowie deren Zweckverbände künftig wählen können, ob sie für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte eine Gebühr erheben oder ein privatrechtliches Entgelt verlangen.
Bisher war nur die Gebührenerhebung möglich.
Die Verantwortlichen vor Ort müssten flexibel entscheiden können, da sie am besten wüssten, welche Abrechnungsform im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger sei, so der FDP-Politiker. Die Änderung war am Mittwoch Gegenstand der zweiten Beratung im Landtag.
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- FDP-Landtagsfraktion bezeichnet Gesetzesänderung als überfällig
- Stadt- und Landkreise können künftig zwischen Gebühr und privatrechtlichem Entgelt wählen
- Bisher war nur die Gebührenerhebung möglich
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Stadt- und Landkreise sowie deren Zweckverbände betroffen
- Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Erlaubt Stadt- und Landkreisen, für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte Gebühren oder privatrechtliche Entgelte zu erheben.
- Zielt darauf ab, Flexibilität für lokale Entscheidungsfindung zu schaffen.
- Änderung des Gesetzes wurde im Landtag beraten.
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