Landesarbeitsgericht Hamm kippt Teile der Weisungen an Chefarzt zu Schwangerschaftsabbrüchen

5. Februar 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zur ärztlichen Weisung in Hamm

() – Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass zwei arbeitgeberseitige Weisungen an einen Chefarzt einer Frauenklinik im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen teilweise rechtsunwirksam sind. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die ursprüngliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm, das die Klage des Arztes abgewiesen hatte, wurde damit teilweise korrigiert.

Der Chefarzt war gegen zwei Weisungen seiner Klinik vorgegangen. Die erste Dienstanweisung untersagte ihm, in seiner angestellten Tätigkeit in der Klinik Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, mit Ausnahme akuter Lebensgefahr für Mutter oder Kind.

Diese Weisung wurde vom Landesarbeitsgericht als rechtmäßig bestätigt. Die zweite Weisung, die seine genehmigte Nebentätigkeit außerhalb der Klinik konkretisierte und Schwangerschaftsabbrüche darin vollständig und ohne Ausnahme untersagte, wurde dagegen für unwirksam erklärt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vollständige Untersagung in der Nebentätigkeit von den vertraglich erteilten Genehmigungen nicht gedeckt sei.

Die Einschränkung dürfe nicht weiter reichen als die für die angestellte Tätigkeit in der Klinik, die eine Ausnahmeregelung vorsieht. Das Urteil, das am 5. Februar verkündet wurde, stellt laut Gericht auf die vertraglichen Regelungen der Parteien ab.

Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts hätten keine entscheidende Rolle gespielt.

Siehe auch:  Illegale Entsorgung von Autoteilen bei Böhmenkirch
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Weisung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Klinik mit Ausnahmeregelung für Lebensgefahr rechtmäßig bestätigt.
  • Weisung zur vollständigen Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen in Nebentätigkeit wurde für unwirksam erklärt.
  • Gericht stellte fest, dass die vollständige Untersagung nicht durch vertragliche Genehmigungen gedeckt ist.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Chefarzt einer Frauenklinik betroffen
  • Teilweise rechtsunwirksamkeit von Weisungen
  • Gerichtsurteil am 5. Februar 2023

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Weisungen der Klinik zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
  • Vertragliche Regelungen bezüglich Nebentätigkeiten
  • Abgrenzung zwischen angestellter Tätigkeit und genehmigter Nebentätigkeit

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine parteiliche Entscheidung zur Rechtswirksamkeit von Dienstanweisungen getroffen.
  • Eine Weisung, die die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Klinik unter bestimmten Bedingungen untersagt, wurde bestätigt.
  • Eine Weisung zur vollständigen Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Nebentätigkeit wurde für unwirksam erklärt.

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