Wirtschaftsministerium will Erneuerbaren-Vorrang einschränken

7. Februar 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftspolitik: Erneuerbare Energien unter Druck in Berlin

() – Das Bundeswirtschaftsministerium plant, zentrale Elemente des Erneuerbaren-Ausbaus infrage zu stellen.

Mit einem „Netzpaket“ soll der sogenannte Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien im Stromnetz eingeschränkt werden, berichtet „Tagesspiegel Background“ unter Berufung auf mehrere Personen aus der Erneuerbaren-Branche mit Einblick in die Materie. Das Netzpaket ist demnach parallel zur anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplant.

Neue Windkraft- und Solaranlagen sollen demnach nicht mehr „unverzüglich“ angeschlossen werden, wie im EEG vorgesehen. Konkret: Falls im jeweiligen Netzgebiet im Vorjahr mehr als drei Prozent des Stroms aus Erneuerbaren abgeregelt wurden, sollen die Betreiber der neuen Anlagen für bis zu zehn Jahre auf die gesetzliche Entschädigung für die Abregelung ihres Stroms verzichten. Eine Abregelungsquote von drei Prozent gilt dabei bereits heute in vielen Regionen. Das Abregeln ist eine Maßnahme der Netzbetreiber, um das Netz stabil zu halten. Es bedeutet, dass Erneuerbaren-Anlagen ihren Strom bei Stromüberschuss nicht ins Netz einspeisen können.

Als weitere Einschränkung ist den Branchen-Insidern zufolge geplant, dass Verteilnetzbetreiber jeweils eigene Anschlussverfahren für Windkraft- und Solaranlagen ab einer Leistung von 135 Kilowatt festlegen dürfen. Da es in mehr als 800 Verteilnetzbetreiber gibt, würde dies den Anschluss neuer Anlagen deutlich verlangsamen, wird in der Erneuerbaren-Branche befürchtet. Bisher gilt für Erneuerbare-Energien-Anlagen ein einheitlicher Anschlussvorrang gegenüber Anlagen mit Fossilenergie wie etwa Erdgas. Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich nicht zu der Frage, ob es Veränderungen beim Einspeise- und Anschlussvorrang plant.

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Kritik an den Plänen kommt von Vertretern der mehr als 1.000 Energiegenossenschaften in Deutschland, die in Solar-, Wind- und Bioenergie investieren. „Diese Investitionen der Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Rahmenbedingungen“, sagte Jan Holthaus, Vorstand des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV), auf Anfrage. Hierzu gehörten klare „Regelungen zur Refinanzierung und ein sicherer Netzzugang“. Ohne diese Rahmenbedingungen würden die Teilhabe der Menschen und damit notwendige Investitionen und die Akzeptanz der Energiewende ausgebremst, so Holthaus.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windräder (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einschränkung des Einspeise- und Anschlussvorrangs für erneuerbare Energien im Netz geplant.
  • Neue Wind- und Solaranlagen sollen in Netzgebieten mit über 3% Abregelung auf gesetzliche Entschädigung für bis zu zehn Jahre verzichten.
  • Verteilnetzbetreiber dürfen eigene Anschlussverfahren für Anlagen ab 135 kW festlegen, was den Anschluss verzögert.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft neue Windkraft- und Solaranlagen sowie Betreiber in Deutschland
  • Einspeise- und Anschlussvorrang soll eingeschränkt werden, Verzicht auf gesetzliche Entschädigung für bis zu 10 Jahre bei über 3% Abregelung
  • mehr als 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland könnten eigene Anschlussverfahren festlegen, was den Anschluss neuer Anlagen verlangsamen würde

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einschränkung des Einspeise- und Anschlussvorrangs für erneuerbare Energien im Stromnetz
  • Notwendigkeit, Netzstabilität zu gewährleisten durch Abregelung von Strom
  • Einführung diverser Anschlussverfahren durch über 800 Verteilnetzbetreiber, was Anschluss neuer Anlagen verlangsamen könnte

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einschränkung des Einspeise- und Anschlussvorrangs für erneuerbare Energien
  • Neue Anlagen müssen bei bestimmten Abregelungsquoten auf gesetzliche Entschädigung verzichten
  • Verteilnetzbetreiber dürfen eigene Anschlussverfahren für Anlagen ab 135 kW festlegen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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