Bürgergeld: Ministerium fürchtet hohe Kosten durch Arbeitspflicht
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik Sachsen-Anhalt: Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger?
Berlin () – Der Vorstoß von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) zur Einführung einer Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger stößt im Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) auf Skepsis.
Zwar könnten Arbeitsgelegenheiten „dazu beitragen, Tagesstrukturen zu stabilisieren und Mitwirkungsbereitschaft zu fördern“, sagte eine Sprecherin der „Bild“ (Montagausgabe) auf Anfrage. Entscheidend sei, „dass sie zeitlich befristet, individuell begründet und in eine weiterführende Integrationsstrategie eingebettet sind“. Die operative Ausgestaltung liege im Ermessen der Jobcenter vor Ort.
Zu beachten seien aber auch die Kosten. „Die Bereitstellung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten ist mit hohen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, zum Beispiel weil die Arbeitsgelegenheiten organisiert und die Arbeit beaufsichtigt werden muss. Es entstehen also Kosten zusätzlich zu den weiterlaufenden Regelleistungen“, so die Sprecherin. „Vorrangiges Ziel muss es deswegen stets sein, Bürgergeldbeziehende in reguläre Beschäftigung zu integrieren.“
Schulze verteidigte seine Forderung. „Arbeitspflicht – das geht, und das muss sein. Und der bürokratische Aufwand wird verhältnismäßig klein sein“, sagte er der Zeitung. „Wenn man es will, kriegt man es hin. Wenn man es nicht will, erfindet man Ausreden, so wie das Bundesarbeitsministerium.“
Er werde in Sachsen-Anhalt vormachen, dass eine Arbeitspflicht möglich ist, so Schulze. Er werde „in den nächsten Tagen“ in Sachsen-Anhalt einen Zeitplan vorlegen. „Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, der Sozialstaat schon gar nicht.“
Nach Artikel 12 des Grundgesetzes darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht. Bürgergeldempfänger können nach Paragraf 16d SGB II zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden. Sie sollen dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Teilnahme gilt als Mitwirkungspflicht und kann bereits jetzt mit einer Kürzung des Bürgergeldes sanktioniert werden.
Eine strengere Arbeitspflicht hatte zuerst die AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht. Im Oktober 2023 hatte sie vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jobcenter (Archiv) |
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