Bürgergeld: Amthor begrüßt Debatte über Arbeitspflicht

10. Februar 2026

Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung

Diskussion über Sozialreformen in Deutschland

() – Philipp Amthor (CDU), Staatssekretär im Ministerium für Digitales, begrüßt den Vorschlag des Ministerpräsidenten von -Anhalt, Sven Schulze (CDU), dass Bürgergeldempfänger, die dazu in der Lage sind, für kommunale Aufgaben herangezogen werden.

„Ich finde, auch da ist es eine Frage der Gerechtigkeit, darüber zu reden, dass diejenigen, die arbeiten können und etwas beitragen können, auch zu unserem Sozialstaat, das auch tun“, sagte Amthor der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Dienstag. „Die Diskussion fügt sich natürlich in eine gesamte Debatte, die wir jetzt ja auch führen, über die Reform und Zukunft des Bürgergeldes. `Neue Grundsicherung` ist ja unser Konzept, das eben schon darauf setzt, den Sozialstaat zu erhalten, aber dafür zu sorgen, und das ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die den Sozialstaat erarbeiten, dass diejenigen, die etwas beitragen können, das auch tun“, so der CDU-Politiker weiter.

Nach Artikel 12 des Grundgesetzes darf in niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.

Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht. Bürgergeldempfänger können nach Paragraf 16d SGB II zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden.

Sie sollen dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Teilnahme gilt als Mitwirkungspflicht und kann bereits jetzt mit einer Kürzung des Bürgergeldes sanktioniert werden.

Siehe auch:  IT-NRW warnt Nutzer nach internationaler Cyber-Aktion

Eine strengere Arbeitspflicht hatte zuerst die AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht.

Im Oktober 2023 hatte sie vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bürgergeldempfänger sollen für kommunale Aufgaben herangezogen werden können, wenn sie dazu in der Lage sind
  • Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten gilt als Mitwirkungspflicht und kann zu Kürzungen des Bürgergeldes führen
  • AfD schlug vor, dass Arbeitslosengeldempfänger, die "Bürgerarbeit" verweigern, nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bürgergeldempfänger
  • Angesprochen werden sollen insbesondere die, die arbeitsfähig sind
  • Diskussion um Reform und Zukunft des Bürgergeldes
  • Möglichkeit der Sanktionierung bei Nichtteilnahme an Arbeitsgelegenheiten
  • Bezug zu den Bundesländern, insbesondere Sachsen-Anhalt
  • Vorschlag kam im Oktober 2023 zur Sprache
  • Keine Angabe

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Vorschlag zur Heranziehung von Bürgergeldempfängern für kommunale Aufgaben
  • Diskussion zur Reform des Bürgergeldes und zukünftige Sozialstaatlichkeit
  • Möglichkeit der Sanktionierung bei Verweigerung von Arbeitsgelegenheiten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Vorschlag zur Heranziehung von Bürgergeldempfängern für kommunale Aufgaben
  • Diskussion über Reform und Zukunft des Bürgergeldes
  • Sanktionen bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht bei Arbeitsgelegenheiten

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




4,3/5 (30 Bewertungen)
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH