Berliner Verfassungsgerichtshof soll besser geschützt werden

10. Februar 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Verfassungsreform für Berlins Justizsystem

() – Die Berliner Grünen-Fraktion hat gemeinsam mit anderen Fraktionen im Abgeordnetenhaus und der Justizverwaltung eine Verfassungsänderung zum Schutz des Berliner Verfassungsgerichtshofs erarbeitet. Das teilte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Petra Vandrey, am Dienstag mit.

Die Senatsvorlage soll nun mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Konkret sollen Verfahrensgrundsätze wie die Amtszeit der Richter, die Amtsfortführung bis zur Nachwahl und das Verbot der Wiederwahl in die Landesverfassung aufgenommen werden. Bislang sind diese Regelungen nur einfachgesetzlich festgeschrieben und können mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Durch die Verankerung in der Verfassung wären künftig Zweidrittelmehrheiten für Änderungen nötig.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Werner Graf erklärte, angesichts von Bedrohungen von innen und außen brauche es eine stabile und resiliente Justiz als Fundament des Rechtsstaats. Er begrüßte den „Konsens aller demokratischen Fraktionen“.

Man müsse handeln, um die Demokratie zu schützen, und stehe für eine offene und vielfältige Gesellschaft.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Petra Vandrey (Archiv)

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  • Verfassungsänderung zum Schutz des Berliner Verfassungsgerichtshofs erarbeitet.
  • Verfahrensgrundsätze wie Amtszeit der Richter und Verbot der Wiederwahl in die Landesverfassung aufnehmen.
  • Senatsvorlage soll mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

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